Auch eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum erhalten?
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Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für die Time Gate GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.
Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung
Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Gerügt wird die Verletzung der Rechte an dem Zeichen „SAM“. Konkret geht es insoweit um die Bezeichnung eines Bekleidungsstückes im Rahmen eines Angebotes auf dem Online-Marktplatz eBay.
Zu den Forderungen in der Abmahnung
Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Meine Einschätzung
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Sofern Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie zukünftig unbedingt darauf achten, die darin enthaltene Unterlassungsverpflichtung einzuhalten. Namen sind für die Bezeichnung von Bekleidungsstücken bei verschiedenen Herstellern gebräuchlich.
Meine Empfehlungen
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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