Auch eine Rechnung von der EVENTpoint24 GmbH wegen Vertrag über einen Werbeeintrag erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Rechnung von der EVENTpoint24 GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Rechnung des Unternehmens erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem mir vorliegenden Fall:


In den mir vorliegenden Unterlagen wird auf ein Telefonat Bezug genommen, in dem ein Vertrag über einen Werbeeintrag in einem Verzeichnis im Internet geschlossen worden sein soll. Der entsprechende Vertrag soll eine „vorgeschaltete kostenfreie Testphase“ vorsehen. Des Weiteren soll der Vertrag vorsehen, dass fristgerecht eine Kündigung erfolgen muss, wenn der Vertrag nach der vorgeschalteten Testphase nicht kostenpflichtig weitergeführt werden soll (als Zwei-Jahres-Vertrag).


In dem mir vorliegenden Fall wurde nach Ablauf des Zeitraums der Testphase eine Rechnung für den Leistungszeitraum des ersten Vertragsjahres übersandt. Die Rechnung sieht einen Zahlungsbetrag i.H.v. 499,80 Euro vor. Da es sich bei dem Vertrag um einen Zwei-Jahres-Vertrag handelt, steht eine weitere Forderung für den weiteren Vertragszeitraum im Raum.


Meine Einschätzung: 


Die EVENTpoint24 GmbH wirbt für den Eintrag in dem Portal EVENTpoint24 unter anderem mit den Aussagen:


  • „Durch Ihre Anmeldung bei uns erreichen Sie wesentlich mehr neue Gäste.“ 
  • „Bei uns präsentieren Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Dienstleistung dem suchenden Kunden optimal.“

Ob eine Werbung über das Portal tatsächlich die angepriesenen Werbewirkungen hat, kann ich zwar nicht beurteilen. Die Berechtigung der erhobenen Zahlungsforderung unterliegt in dem mir vorliegenden Fall nach meiner Auffassung jedoch Bedenken. Daher habe ich meiner Mandantschaft in dem mir vorliegenden Fall empfohlen, sich gegen die erhobene Zahlungsforderung zur Wehr zu setzen.


Meine Empfehlungen:


  1. Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen der Werbung über das Internet.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Rechnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Rechnung von der EVENTpoint24 GmbH erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:


  • Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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