Zu schnell oder zu nah aufgefahren? Für Ihre Rechte habe ich am Bundesverfassungsgericht gestritten

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Auch im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren als sog. Massenverfahren gilt in jedem Einzelfall das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Für Sie alle war ich nun endlich erfolgreich am Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 1616/18

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort unter neuen Voraussetzungen auf dem Prüfstand

Durch diese Entscheidung haben wir Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung tatsächlich auf Richtigkeit zu überprüfen!

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 15.12.2020 in einer Pressmitteilung, dass meine vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde erfolgreiche war. Damit korrigierte das Bundesverfassungsgericht die bislang aus meiner Sicht höchst zweifelhafte Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landgerichts - vormals OLG - Bamberg mit für die Bußgeldbehörden und Gerichte weitreichenden Folgen.

Ab sofort bekommen Autofahrer eine faire Chance, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Tat (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder ähnliches) faktisch überprüfen zu können. 

Das Bundesverfassungsgericht hat im vorliegenden Fall entschieden, dass die Behörden künftig und nunmehr insbesondere bundesweit einheitlich(!) die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten und auch sonstige von der Verteidigung zur Überprüfung beantragten Daten - soweit dies Kenntnisnahme dieser Daten zur Überprüfung einigermaßen Nachvollziehbar erscheint - herausgeben müssen. Dies sollte eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein – insbesondere aber an den bayerischen Gerichten aber auch in weiten Teilen Deutschlands – sah man dies bislang nachhaltig anders.

Die bisherige Praxis der Fachgerichte - so das Bundesverfassungsgericht - verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

 

Weitere Informationen, den Beschluss und die Pressmitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18 finden Sie auf meiner Website unter:

https://www.kanzlei-fritschi.de/15-12-2020-rechtsanwalt-jurgen-fritschi-erfolgreich-am-bundesverfassungsgericht-2-bvr-1616-18/

 

Ich vertrete Sie sehr gern vor allen deutschen Gerichten und habe inzwischen im Rahmen einer sehr gut funktionierenden Kooperation sehr großen Erfolg in ähnlichen Verfahren, welche Anonymverfügungen oder Strafverfügungen aus Österreich betreffen.

 

Ich freue mich auf Ihr Mandat!


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