Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten? So wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!

  • 2 Minuten Lesezeit

Liebe Leser:innen,

der Erhalt einer Kündigung ist eine herausfordernde Situation, die viele Unsicherheiten mit sich bringt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig erfolgt ist, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren. Die häufig einzige, effektive Möglichkeit, Ihr Arbeitsverhältnis zu schützen, ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. 

Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Fristen im Blick behalten: 

  2. Beachten Sie die gesetzlichen Fristen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. In der Regel beträgt diese Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie möglicherweise Ihr Recht auf Klage.

  3. Gründe prüfen: 

  4. Überprüfen Sie die Gründe für Ihre Kündigung. Ein wichtiger Aspekt ist, ob sie sozial gerechtfertigt ist. Dies könnte beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall sein. Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

  5. Beratung durch einen Anwalt: 

  6. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die Sach- und Rechtslage zu klären und die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage zu beurteilen. Er kann Sie auch darüber informieren, welche Unterlagen und Informationen für die Klage wichtig sind.

  7. Gütliche Einigung in Betracht ziehen: 

  8. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst zu versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Verhandlungen zu führen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

  9. Kündigungsschutzklage einreichen: 

  10. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, reichen Sie die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Ihr Anwalt wird Ihnen bei der Erstellung der Klageschrift behilflich sein.

  11. Gerichtsverhandlung: 

  12. Bereiten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt auf die Gerichtsverhandlung vor. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente darzulegen und Ihre Rechtsposition zu verteidigen.


Denken Sie daran, dass die genannten Tipps allgemeiner Natur sind und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Bei konkreten Fragen und Problemen sollten Sie sich stets an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Ihr Team der Kanzlei Fritschi


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