Audi-Abgasskandal: Auto-Käufer prüfen Schadenersatzansprüche, Anwälte informieren Betroffene!

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Der Abgasskandal hat nun endgültig auch Audi erreicht. Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B. www.heute.de) gab es inzwischen mehrere Razzien in mehreren Audi-Niederlassungen wegen der mutmaßlichen Abgas-Manipulation.

So hatte Medienberichten zufolge vor kurzem die Staatsanwaltschaft München II mehrere Büros der Audi-AG in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen durchsucht und kurz darauf wurde ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts auf Betrug und strafbare Werbung.

Außerdem wurde Medienberichten der letzten Tage zufolge inzwischen wegen des Abgasskandals auch die erste Klage eines Auto-Käufers eines Audi A 4 Avant 2.0 TDI Diesels gegen Audi vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Meiner Ansicht nach könnten zahlreiche weitere Klagen von Audi-Autokäufern folgen. So könnten Autokäufer damit argumentieren, dass die Autos eventuell mangelhaft sind“.

Daraus könnten eventuell Mangelbeseitigungsansprüche oder auch sogar Rückabwicklungsansprüche der betroffenen Autokäufer resultieren, denn wenn der Hersteller erhebliche Mängel nicht in angemessener Zeit beseitigen kann, könnten die Käufer unter bestimmten Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurück verlangen.

Außerdem könnten sogar Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche gegeben sein.

Vom Abgasskandal betroffene Audi-Käufer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen und sich nicht vorschnell z. B. mit einem Software-Update zufriedengeben.

Auch sollen betroffene Audi-Käufer immer eine eventuelle Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche überprüfen lassen.

Betroffene Audi-Käufer können sich daher der kostenlosen Interessengemeinschaft „Audi-Abgasskandal“ von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anschließen, um ihre eventuellen Ansprüche prüfen zu lassen.


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