Audi Diesel Abgasskandal Oberlandesgericht Bamberg verurteilt die Audi AG

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Massenhaft und wie am Fließband werden der Autokonzern derzeit, wegen schon langen anhängigen Klagen, nun auch von den Oberlandesgerichten in Deutschland verurteilt. Hier hat das Oberlandesgericht Bamberg, am 23.01.2024, Az. 5 U273/21 die Audi AG in einem durch die Rechtsanwälte Klamert& Partner München geführten Verfahren zum Schadensersatz i.H.v. 10 % ausgehend vom Kaufpreis wegen Vorliegen einer unzulässiger Abschaltvorrichtung verurteilt.

Der Kläger erwarb zum Jahresanfang 2018 einen gebrauchten Audi A6 Avant3,0 l Euro 6. Verbaut war der Motor des Typs 3,0 V6 TDI. Das Fahrzeug wurde finanziert über die Audi Bank. Der Kläger hat das Fahrzeug zum Jahresanfang 2021 im Rahmen seines verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben. Das Fahrzeug unterlag einem seitens des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) veranlassten Rückrufs, aufgrund einer vorgefundenen unzulässigen Abschaltvorrichtung.

Unstreitig lag vor dem Software Update eine Software vor, die die Reduzierung der Dosierung von AdBlue bei einer Restreichweite von 2400 km (sogenannte Strategie E) beinhaltete. Die Restreichweite Regelung arbeitet auf dem Prüfstand, wie auch im Realbetrieb in gleicher Weise. Das Kraftfahrtbundesamt ging jedoch im Jahre 2018 davon aus, dass nach der Durchführung der Softwareupdates keine unzulässigen Abschaltvorrichtungen mehr festgestellt werden konnten.

Allerdings und dies wurde übersehen, lag immer noch ein sogenanntes Thermofenster vor. Somit hat die Beklagte also die Audi AG als Herstellerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs diesem eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung beigefügt, worauf der Schutz der individuellen Interessen des Klägers gegenüber der Beklagten fußt.

Unstreitig ist das streitgegenständliche Fahrzeug mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Abgas Rückführungssystem ausgestattet. Allein aufgrund dessen war die Audi AG antragsgemäß zu verurteilen.

Das Oberlandesgericht Bamberg gehen nicht davon aus, das ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. Somit kann sich die Audi AG hierauf auch nicht berufen. Aufgrund dessen, hat die Klagepartei Anspruch auf Bezahlung eines Differenzschaden. Diesen Differenzschaden bewertet das Oberlandesgericht Bamberg mit 10 % ausgehend vom Kaufpreis. Hiervon hat sich der Kläger die Nutzungsvorteile und den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs insoweit schadensmindernd anzurechnen zu lassen, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen. Aufgrund des erzielten Verkaufs Erlöses, sowie der zurück gelegten Kilometer bis zum Zeitpunkt des Verkaufs lag nach der Berechnung des OLG Bamberg eine Abzugsposition i.H.v. 1.313,10 € vor weshalb es letztendlich zu einer Schadensersatzzahlung i.H.v. 3.464,90 € gekommen ist.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises bzw. einen Anspruch auf den sog. Differenzschaden(Schadensersatz) im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

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Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz bzw. der Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört nach ca. 15.00 Verfahren zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


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