Audi und Porsche Dieselskandal, lohnt sich eine Klage? Anwalt informiert

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In dem Dieselskandal- Prozess gegen den Ex-Audi-Chef Stadler hat das am 16.05.2023 abgegebene Geständnis weitreichende rechtliche Auswirkungen auf bestehende und vor allem auch zukünftige Schadensersatzklagen gegen Audi und Porsche. Denn neben Audi sind auch Porsche- Modelle massiv von der Abgasmanipulation betroffen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, Inhaber der seit 2015 auf Dieselklagen spezialisierten Anwaltskanzlei Eser Law aus Stuttgart, sind in zivilrechtlicher Hinsicht mit dem abgegebenen Geständnis die Chancen auf Erhalt hoher Schadenersatzsummen sowohl gegen Audi als auch Porsche enorm gestiegen.

Bei den hochpreisigen Fahrzeugmodellen (s.u.) geht es nicht selten um Schadensersatzsummen in einer Größenordnung von bis zu 50.000 EUR. Eine Klage kann sich hier also durchaus lohnen.

Denn als erstes Mitglied des VW-Konzernvorstandes hat Stadler den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen im Dieselskandal nun explizit vor Gericht eingestanden.

Für die Begründetheit einer Schadensersatzklage verlangen die Gerichte neben der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch den Schädigungsvorsatz auf Vorstandsebene.

Dies dürfte nun durch die abgegebenen Geständnisse auch der weiteren Angeklagten
im Hinblick auf die im Strafverfahren betroffenen Modelle, siehe Liste unten, unproblematisch der Fall sein.

Dem Erfolg der Schadensersatzklagen dürfte demnach nichts mehr entgegenstehen.

Mit diesem Geständnis werden Schadenersatzklagen gegen Audi und Porsche also viel einfacher zu führen sein, so Rechtsanwalt Eser, Inhaber der Anwaltskanzlei Eser Law.

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023. Eser LAW berichtete über diese Entscheidungen.


Aufgrund des von Herrn Stadler abgegebenen Geständnisses ist es auch nicht mehr erforderlich, dass das betroffene Fahrzeugmodell von einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Es reicht aus, dass eine sog. freiwillige Kundendienstmaßnahme vorliegt, so Rechtsanwalt Eser weiter.

Für den Fall, dass die unten genannten Modelle und Motoren in dem streitgegenständlichen Zeitraum ab 2015 erworben sein sollten, geht Rechtsanwalt Eser sogar von einem Selbstläufer aus.

Im Strafprozess ging es hierbei in erster Linie um die 3.0 Liter und 4.2 Liter Motoren Bezeichnung EA896, EA897, EA897evo der Audi + Porsche Fahrzeuge

Laut Anklage sind die im Strafprozess verhandelten Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung in folgenden Fahrzeugen verbaut:

    Audi A 8 Euro 6 V8 4.2 Liter TDI Gen1 (283 kW)

    Audi Q 5 Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (184, 190 kW)

    Audi SQ5 TDI Euro 6 V6 3.0 TDI (230, 240 kW)

    Audi SQ5 plus TDI Euro 6 V6 3.0 Liter (250 kW)

    Audi A4 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 Liter TDI Gen 1 (176 kW)

    Audi A4, A5 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen2 (160 kW, 180 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 TDI Gen2 (180 kW)

    Audi A8, A8L Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (184 kW)

    Audi Q7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen2 (180 kW)

    Audi Q 7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen 1 (176 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2evo (155, 160, 200 kW)

    Audi A8 A8L Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (155, 190, 193 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 V6 3.0 Liter BiT (235, 240 kW)

    Porsche Cayenne Euro 6 V6 3.0 TDI Gen2 (155, 184, 193 kW)

    Porsche Cayenne Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2 (155, 184, 193 kW)

    Porsche Cayenne S Euro 6 V8 4,2 Liter TDI Gen1 (283 kW)

    Porsche Macan S Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2 (155, 184, 190 kW)

    VW Touareg Euro 6 V6 3.0 Liter TDO Gen2 (150, 193 kW)

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser sollten vor allem Besitzer oben genannter Motoren sich nun schnellstmöglich von einer auf Dieselklagen spezialisierten Kanzlei rechtlich beraten lassen.

Die Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte bieten hierzu eine kostenlose Erstbewertung an.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 18 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

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