Neue WhatsApp-Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“ - Rechtsanwalt warnt vor Anlagebetrug
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Stuttgart, den 9. Mai 2025 - Neue WhatsApp-Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser warnt vor international vernetztem Anlagebetrug mit Empfängerkonten in Estland und Großbritannien
In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Betroffene an die Kanzlei Eser LAW gewandt, die mutmaßlich Opfer einer neuen WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“ geworden sind.
Die Gruppe steht im Verdacht, Teil eines professionell organisierten Anlagebetrugssystems zu sein, das über soziale Netzwerke Anleger in riskante und mutmaßlich betrügerische Investitionen lockt.
Die Geschädigten suchen nun gezielt Hilfe bei der seit 21 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei, um ihre Rechte zu wahren, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und vor allem die Rückholung der verlorenen Gelder zu sichern.
„Unsere Kanzlei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen und Vermögenswerte zu sichern“, betont Rechtsanwalt Eser. „Die Betroffenen sind Opfer eines perfiden Betrugssystems geworden, das gezielt das Vertrauen in digitale Kommunikationskanäle und scheinbar seriöse Finanzempfehlungen missbraucht.“
Die WhatsApp-Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“ folgt hierbei einem bereits bekannten Muster betrügerischer Anlagegeschäfte, ähnlich wie zuvor die Gruppen „A48 Capital Group Business School“ und „VIP102 Capital Group Business School“.
Vertrieb von Kapitalanlagen über WhatsApp-Gruppen nach deutschem Aufsichtsrecht unzulässig
Rechtsanwalt Eser betont, dass der Vertrieb von Kapitalanlagen über WhatsApp-Gruppen gegen zentrale Vorgaben des deutschen Aufsichtsrechts verstößt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf die Vermittlung oder der Verkauf von Finanzinstrumenten einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Plattformen wie WhatsApp sind weder regulierte Vertriebswege noch erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen an Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.
„Der Vertrieb über WhatsApp umgeht bewusst die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen. Weder gibt es einen genehmigten Verkaufsprospekt noch eine Geeignetheitsprüfung oder Beratungspflichten, wie sie Finanzdienstleister erbringen müssen.
Das ist nicht nur ein regulatorischer Verstoß – es ist ein klarer Indikator für den Verdacht auf einen illegalen Finanzvertrieb und strukturierten Anlagebetrug“, warnt Eser.
Zudem fehlt es an Transparenz, Aufsicht und Nachvollziehbarkeit: Die Kommunikation erfolgt in geschlossenen Gruppen, außerhalb des kontrollierten Kapitalmarktes. „Anleger bleiben ohne Absicherung zurück – und die Täter agieren unerkannt“, so Eser weiter.
Hierbei steht bereits schon fest, dass die „Quinvex Capital“ nicht im Unternehmensregister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gelistet ist – ein klares Indiz für das unerlaubte Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 32 KWG. In der Folge sind Verträge mit dieser Gesellschaft gemäß § 134 BGB wegen Gesetzesverstoßes als nichtig anfechtbar.
Hinzu treten klassische Merkmale betrügerischer Strukturen: Die verwendeten Telefonnummern stammen von anonym nutzbaren Prepaid-Anbietern wie Lyca Mobil und E-Plus – ein deutliches Zeichen für die gezielte Verschleierung der Urheber. Auch das Auftreten eines angeblichen Ansprechpartners mit deutschem Namen, jedoch asiatischen Schriftzeichen im Profil, deutet auf einen möglichen Identitätsmissbrauch und fingierte Personenprofile hin.
Besonders perfide: Die innerhalb der WhatsApp-Gruppe verbreiteten Kursentwicklungen und Handelsnachweise erschienen auf den ersten Blick plausibel und stimmten mit realen Marktbewegungen überein. Diese täuschend echte Präsentation ist ein bekanntes psychologisches Manipulationsmittel in sogenannten Social-Trading-Betrugsfällen und diente erkennbar dem Aufbau eines falschen Vertrauensverhältnisses.
Uns liegen Kontoauszüge vor, die Zahlungen an die HK DING JIA LIMITED mit IBAN EE85 7700 7710 0356 4063 und BIC/SWIFT LHVEE22XXX dokumentieren. Die Zahlung erfolgte über den Zahlungsdienstleister AIRWALLEX (UK) LIMITED. Dieses Empfängerkonto wurde als ‚Business Services‘ geführt.
Die Verbindung zu einem estnischen IBAN-Konto mit BIC einer estnischen Bank (LHV Bank) sowie die Beteiligung eines britischen Zahlungsdienstleisters (Airwallex UK Limited) wirft bereits schon erhebliche Fragen zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten auf.
„Die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu prüfen, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und Verdachtsmeldungen abzugeben. Bei einem Empfängerkonto, auf das aus Deutschland in kurzer Zeit hohe Summen überwiesen werden, und dessen Empfänger mit einer Ltd. ohne erkennbare Geschäftstätigkeit auftritt, hätte eine genauere Prüfung erfolgen müssen“, so Rechtsanwalt Eser.
Die Kanzlei Eser prüft daher nicht nur strafrechtliche Schritte gegen die Täter, sondern auch zivilrechtliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegen die involvierten Zahlungsdienstleister und Banken, die durch Pflichtverletzungen im Rahmen der Geldwäscheprävention mitverantwortlich sein könnten.
Um den Betroffenen rechtlich beizustehen, hat die Kanzlei eine Interessengemeinschaft für Geschädigte der WhatsApp-Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“ gegründet. Die Ziele sind:
Bündelung der Geschädigten für ein koordiniertes Vorgehen
Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Empfängerkonten und involvierte Banken
Kooperation mit deutschen und internationalen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden
Unterstützung bei der Erstattung von Strafanzeigen und der Beweissicherung
Rechtsanwalt Eser appelliert an alle Betroffenen: „Je früher Betroffene handeln, desto höher sind die Chancen, Vermögenswerte zu sichern und Ansprüche durchzusetzen. Die Empfängerbank und der Zahlungsdienstleister müssen sich erklären, warum solche Transaktionen ohne Aufklärung der Kunden und ohne Meldung abgewickelt wurden.“
„Je früher Geschädigte handeln, desto größer sind die Chancen auf die Sicherung von Vermögenswerten. Wichtig ist, dass Betroffene strukturiert dokumentieren, gemeinsam auftreten und ihre Rechte konsequent wahrnehmen.“
Diskrete rechtliche Hilfe für Opfer des WhatsApp-Anlagebetrugs
Die Kanzlei Eser garantiert strengste Vertraulichkeit. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt. Mandanten, die aus Scham zögern, dürfen sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen diskret und professionell behandelt werden. Es ist keine Schwäche, Opfer eines strukturierten Betrugssystems geworden zu sein – entscheidend ist jetzt, entschlossen zu handeln.
Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de
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