Auf Erfolgskurs im Kampf um die Folgen der Falschberatung

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Vor dem Landgericht Berlin wurde ein positives Urteil für die Mandantschaft erstritten und die beklagte Santander Bank, Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG verurteilt, an die von uns vertretene Klägerseite 52.525,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Zug um Zug gegen Übertragung von 114,878 Stück Inhaberanteilen an dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P SEB1AA) zu zahlen. Darüber hinaus trägt die Santander Bank die Kosten des Verfahrens und muss 3922,21 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltskosten erstatten.

In einem mit vier Gerichtsterminen geführten Gerichtsverfahren konnte am 07.04.2017 dieses für die Mandantschaft vorteilhafte Ergebnis erzielt werden. Aufgrund einer erhöhten Anzahl von gehörten Zeugen kam es zu einem überdurchschnittlichen Verfahrensumfang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin erkannte in seinen Urteilsgründen eine bedingt vorsätzliche Falschberatung des Bankberaters und verurteilte die Santander Bank zur Schadensersatzzahlung in dem beschriebenen Umfang.

Das Landgericht Berlin stellt in seinen Urteilgründen fest, dass die Mandantschaft sich an die Beklagte wandte, um eine sichere und mit Festgeld vergleichbare Geldanlage zu erwerben. Auf diesen Anlagewunsch folgte dann nach den Feststellungen des Gerichts die Empfehlung des Beraters zum Abschluss des Kapitalprotekt P (bankeignes Produkt der Santander Bank). Der Kapitalprotekt P enthält als offener Immobiliendachfonds auch die Möglichkeit, bis zu 15 % in chancenreichere Wertpapiere als Rentenwerte, offene Immobilienfonds oder Liquidität zu investieren. Dazu wurde richtigerweise festgestellt, dass die chancenreicheren Wertpapiere nicht mit einer Festgeldanlage vergleichbar sind.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen konnte zur Überzeugung des Landgerichtes Berlin eine fehlerhafte objektgerechte Beratung zu Lasten unserer Mandantschaft nachweisen.


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