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Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme durch Borussia Dortmund – Verstoß gegen Stadionordnung

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund eines Schreibens der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (im Folgenden Borussia Dortmund) beauftragt.


Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine typische Ticketabmahnung, welche gegen die angeschriebene Person ausgesprochen wird, sondern um ein Schreiben mit der Überschrift „Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme“.


Im vorliegenden Fall soll unsere Mandantschaft versucht haben, mit einem kopierten Ticket auf die Südtribüne des Signal Iduna Parks zu gelangen. Sofern dies gegeben sein sollte, läge sowohl ein Verstoß gegen die Stadionordnung in § 4 Aufenthalts- und Zutrittsbestimmungen von Borussia Dortmund vor, da kein gültiges Ticket genutzt wurde, als auch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket- und Geschäftsbedingungen. Des Weiteren stünde der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum.


Aufgrund dessen sei es Borussia Dortmund möglich, ein Stadionverbot gegen die angeschriebene Person auszusprechen sowie eine Vertragsstrafe zu verhängen.


Die angeschriebene Person soll nunmehr mit der Aufforderung binnen zwei Wochen die Möglichkeit gegeben werden, sich zum dem geschilderten Sachverhalt zu äußern und eine schriftliche Stellungnahme Borussia Dortmund zukommen zu lassen. Sofern innerhalb der genannten Frist von zwei Wochen keine Antwort erfolgen sollte, geht Borussia Dortmund davon aus, dass die angeschriebene Person sich zum dem oben genannten Sachverhalt nicht äußern wolle.


Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen die Stadionordnung erhalten?


Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, bietet es sich in jedem Fall an, sich im Rahmen der Äußerung durch einen Anwalt vertreten zu lassen.


Hier sollte insbesondere eine Beratung bezüglich der angeblich vorgeworfenen Straftaten erfolgen.


Wir begleiten Sie gerne bei der Beantwortung der von Borussia Dortmund aufgeworfenen Fragen und versuchen, eine für Sie gangbare Lösung zu finden. Gerne können Sie uns Ihr Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.



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