Aufklärungsbogen ist unbeschriftet und die Kopie habe ich nicht erhalten!?

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Mit der Einführung des § 630e II BGB wurden dem/der Patienten/in starke Rechte in Punkto Aufklärung an die Hand gegeben: Der Bogen muss sofort nach der Unterschrift kopiert und ausgehändigt werden. Doch was ist, wenn der Bogen nicht einmal beschriftet wurde und/oder eine Kopie nicht herausgegeben wurde? Gibt es Urteile zu dieser Sache? Was sagt das Gesetz? Wie sind Urteile und Gesetzesnormen hier zu verstehen und auszulegen? Patientenrechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler wird sich dieser medizinrechtlichen Fragestellung in dem heutigen Video annehmen und sie Ihnen einfach verständlich aber juristisch näherbringen und erläutern. Dabei werden auch Gerichtsentscheidungen, welche zu diesem oder einem ähnlichen Thema ergangen sind, einbezogen und diskutiert. Da ein Blick ins Gesetz nie schadet, fehlt dieser natürlich ebenfalls nicht, um die Vokabeln des Paragraphendschungels verständlicher zu machen. Sie haben Fragen oder Anregungen zu diesem Video oder weiteren Themen? Scheuen Sie sich nicht, uns anzuschreiben oder einen Kommentar zu hinterlassen! Wir freuen uns sehr über Ihre Gedanken!


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