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Aufreger der Woche: Geplantes Meldegesetz erhitzt die Gemüter

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Vielleicht lag es an König Fußball, dass in das geplante Meldegesetz -  von der breiten Öffentlichkeit fast gänzlich unbemerkt - ein Passus aufgenommen wurde, der Einwohnermeldeämtern den weitgehenden Handel mit Bürgerdaten ermöglicht. Fest steht, dass in § 44 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) vom zuständigen Innenausschuss der Einwilligungsvorbehalt  in eine Widerspruchsregelung geändert wurde. Nachdem das Gesetz vor zwei Wochen vom Bundestag verabschiedet wurde, ist die Empörung jetzt groß.

Worum geht es?

Das MeldFortG gestattet es den staatlichen Meldebehörden, ihnen vorliegende Bürgerdaten gegen eine Gebühr an Privatfirmen weiterzugeben. Zwar ist die Weitergabe der Daten bereits nach den Landesmeldegesetzen erlaubt. Aber nur, wenn die anfragende Firma ein berechtigtes Interesse an den Daten vorbringt. Das berechtigte Interesse spielt nach dem MeldeFortG keine Rolle mehr, wenn der Bürger der Weitergabe seiner Daten zu dem konkreten Zweck nicht ausdrücklich widersprochen hat. Und sogar trotz eines ausdrücklichen Widerspruchs können nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs Daten weitergegeben werden, wenn damit lediglich bereits vorhandene Daten bestätigt oder berichtigt werden sollen.

Welche Daten sind betroffen?

Beim Einwohnermeldeamt werden viele Daten gespeichert, die für die Privatwirtschaft von großem Interesse sein können: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Doktorgrad, Geschlecht, Einzugs- und Auszugsdatum, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Sterbefall und weitere Daten. Mithilfe dieser Daten würde es zum Beispiel für Privatunternehmen möglich, ihre Werbepost im Falle eines Umzugs an die neue Adresse des Bürgers zu schicken.

Wie geht es weiter?

Aufgrund der nun immer lauter werdenden Kritik in der breiten Öffentlichkeit, regt sich in den Bundesländern Widerstand gegen das MeldFortG. Der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden. Denn er ist an der Gesetzgebung beteiligt und kann das Gesetz noch kippen. Es deutet einiges darauf hin, dass er noch Änderungen an dem Gesetzentwurf durchsetzen will. Laut Äußerungen des Regierungssprechers von heute geht inzwischen sogar die Bundesregierung selbst davon aus, dass noch Änderungen vorgenommen werden. Also bleibt es spannend, ob dem Schutz von Bürgerdaten gegenüber dem Interesse der Privatwirtschaft am Adressenhandel der Vorzug gegeben wird.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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