Ausländischer Führerschein und MPU

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Fragen des Fahrerlaubnisrechts gehören deshalb zu den kompliziertesten, weil sie europäisches Recht mit deutschem Verwaltungs- und Strafrecht verbinden. Auch die Rechtsprechung und die Vorgehensweise bzw. die Ansicht der Behörden ist nicht immer einheitlich.

Klar ist, wer wegen einer zu hohen BAK im Blut oder unter Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, kassiert durch deutsche Strafgerichte neben einer Geld-, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafe auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Verwaltungsbehörde in Deutschland wird angewiesen, dem Betroffenen vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. In der Regel knüpft die Verwaltungsbehörde die Ausstellung jedoch an die Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens. An der MPU scheitern jedoch viele Führerscheininhaber.

Als Ausweg wurde oftmals angesehen, innerhalb weniger Tage einen EU-Führerschein zu erwerben und mit diesem dann legal in Deutschland zu fahren.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn die Hürden für das legale Fahren mit EU-Führerschein sind nicht unerheblich. Meist stellt sich erst im Rahmen einer Polizeikontrolle heraus, dass jemand – nach Ansicht der Behörden – zu Unrecht mit einem (neuen) EU-Führerschein unterwegs ist. Dann droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mit nicht unerheblichen Folgen.

Auf der anderen Seite ist geltendes EU-Recht, dass ein legal in der EU erworbener Führerschein im ganzen EU Raum gilt und auch nicht in einen beispielsweise deutschen Führerschein umgeschrieben werden muss. Das ist nicht nur geltendes Recht, sondern auch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was aber wiederum ein legal innerhalb der EU erworbener Führerschein im Einzelfall ist, das ist in der Rechtsprechung umstritten. Denn nationale Behörden sind wiederum berechtigt die Anerkennung des Rechts mit einem solchen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen, zu verweigern.

Geklärt ist, dass der Führerschein nicht innerhalb einer in Deutschland verhängten Sperre (Fahrerlaubnissperre) erworben sein darf, denn das führt automatisch dazu, dass der Führerschein in Deutschland nicht gültig ist.

Darüber hinaus muss das Wohnsitzerfordernis im Ausstellungsland erfüllt sein, d. h. der Führerscheininhaber muss mindestens an 185 Tagen einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausstellungsland gehabt haben. Die deutschen Behörden, sei es Führerscheinstellen oder Staatsanwaltschaften sind berechtigt, bei Zweifeln oder anderweitigen Indizien die Anerkennung zu verweigern bzw. entsprechende Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung formuliert das so: „Dann ist es Aufgabe der Behörden des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet die Zuwiderhandlung begangen wurde, zu ermitteln, ob der Inhaber des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zum Fahren in seinem Hoheitsgebiet wieder geeignet ist (EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-260/13, Aykul - NJW 2015, 2945 Rn. 73 f.)“

Wer also aufgrund einer Fahrerlaubnissperre eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbt, muss damit rechnen, dass bei kleinstem Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben die Anerkennung des ausländischen Führerscheins riskiert, ebenso wie ein Strafverfahren.

Der Artikel ist kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall, wünschen Sie eine solche so bitte ich um Kontaktaufnahme. Dies stelle jedoch eine (kostenpflichtige) Erstberatung dar.


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