Ausnahmeregelung für die Testamentserstellung bei Corona-Beschränkungen ohne Zeuge vor Ort in Kanada

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Ausnahmeregelung für die Testamentserstellung Deutschland - Kanada

Wie erstelle ich ein gültiges Testament, wenn wegen der Corona-Beschränkungen niemand dabei sein kann, es zu bezeugen?

Ein deutsches Testament ist in Kanada nicht unbedingt gültig - dass dürfte Ihnen eventuell bekannt sein.  Dass ein kanadisches Testament nur wirksam ist, wenn es von wenigstens zwei Zeugen mit unterschrieben wird, macht die Sache im Moment schwierig. Diese Zeugen müssen noch dazu zwingend bei der Erstellung mit am gleichen Tisch sitzen. Das macht die Sache im Moment besonders schwierig oder fast unmöglich. Die Provinz Ontario hat deshalb eine Ausnahmeregelung erlassen: Dies gilt zumindest für alle Nachlassgegenstände, die sich in Ontario befinden, dazu gehören etwa Immobilien oder auch Bankguthaben.

Bis auf weiteres ist ein Testament nach den Bestimmungen von Ontario auch dann gültig, wenn die entsprechenden Zeugen per Videokonferenz (Skype, Facetime oder andere Videochatprogramme) bei der Erstellung des Testaments zugegen sind. Hierbei ist allerdings zu beachten, das mindestens einer der Zeugen ein in Ontario zugelassener Anwalt ist. Die Kanzlei Jacob Associates erfüllt diese kanadischen Voraussetzungen. Unser Team gestaltet Ihre persönliche Nachlassplanung. Gemeinsam mit Ihnen können wir derzeit sogar von Deutschland aus sicherstellen, dass Ihr Wille auch vor den Gerichten in Ontario Bestand hat.

* Erbrecht aktuell in Canada                                                                             

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches RechtSie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen, z.B. kanadisches Erbrecht.


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