REMINDER: Steuererklärung für kanadische Immobilien im April fällig

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Die nächste Steuererklärung für die Underused Housing Tax (UHT) ist in Kanada am 30.04.24 fällig. Seit dem Steuerjahr 2022 müssen Immobilienbesitzer in Kanada diese Steuer entrichten, die einen Satz von 1% des Immobilienwerts beträgt oder sich von dieser Pflicht befreien lassen.

Für diejenigen, die bereits eine UHT-Steuererklärung eingereicht haben, erinnern wir daran, dass die Erklärung für das Steuerjahr 2023 bis zur Frist am 30.04.24 eingereicht werden muss.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass für alle Immobilienbesitzer, die bisher keine kanadische UHT-Steuererklärung eingereicht haben, die Abgabefrist einmalig von der Canada Revenue Agency (CRA) bis zum 30.04.2024 verlängert wurde.  Diese Ausnahme ermöglicht es, bis zum Fristablauf UHT-Steuererklärungen sowohl für das Jahr 2022 als auch für das Jahr 2023 einzureichen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer UHT-Steuererklärungen behilflich. Sollten Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir darum, die vollständigen Unterlagen bis zum 15.03.24 bereitzustellen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.

Wir empfehlen dringend, alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um etwaige Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.


Für weitere Details zur kanadischen Underused Housing Tax lesen Sie unseren ursprünglichen Rechtstipps über die Steuer: 

Einführung in die neue Immobiliensteuer Underused Housing Tax für ausländische Immobilienbesitzer


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Über Jacob Associates:

Seit über 25 Jahren setzt sich die Kanzlei Jacob Associates mit kanadischen Anwälten und Notaren für die Rechte deutscher Mandaten in Kanada ein. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, kanadischem Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Immigrationsrecht sowie Erbrecht. Kanzleigründerin Sylvia A. Jacob gilt als Pionierin bei komplexen grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland. Seit 2018 lehrt sie als Dozentin Kurse über grenzüberschreitendes Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität.

www.jacoblaw.com 

Foto(s): @adobe/AC Photography


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