KANADA: Steuererklärung für deutsche Immobilienbesitzer bis 31.10.23 fällig

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REMINDER: Die Abgabefrist für die neu eingeführte Underused Housing Tax für Immobilien in Kanada rückt zunehmend näher. Ursprünglich war der Stichtag für die Steuererklärung am 30.03.23 angesetzt, wurde jedoch von der Steuerbehörde auf den 31.10.23 verschoben.

Für Deutsche mit Immobilien in Kanada, ist es unerlässlich, jetzt schnell zu handeln, sofern sie die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist eine jährliche Steuer von 1% auf den Wert von Wohnimmobilien fällig, die sich direkt oder indirekt im Besitz von nicht in Kanada ansässigen Personen befinden und als leerstehend oder nicht ausreichend genutzt werden. Es gibt Ausnahmen von der UHT-Steuer, allerdings muss die Befreiung von der Steuer auch in Form von der Steuererklärung erfolgen. 

Es drohen empfindliche Strafen, wenn die Steuererklärung für untergenutzten oder leerstehenden Wohnraum nicht fristgerecht eingereicht werden. Betroffene, private Eigentümer müssen mit einer Mindeststrafe von 5.000 CAN-$ rechnen. Betroffene Körperschaften unterliegen einer Mindeststrafe von 10.000 CAN-$.

Falls Sie noch nicht einmal eine kanadische Steuernummer haben, ist besondere Eile geboten. 


Für weitere Details zur kanadischen Underused Housing Tax lesen Sie unseren ursprünglichen Rechtstipps über die Steuer: 

Einführung in die neue Immobiliensteuer Underused Housing Tax für ausländische Immobilienbesitzer


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www.jacoblaw.com 

Über Jacob Associates:

Seit über 25 Jahren setzt sich die Kanzlei Jacob Associates mit kanadischen Anwälten und Notaren für die Rechte deutscher Mandaten in Kanada ein. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, kanadischem Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Immigrationsrecht sowie Erbrecht. Kanzleigründerin Sylvia A. Jacob gilt als Pionierin bei komplexen grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland.



Foto(s): @adobe/AC Photography


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