Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge bis 30.09.2024 verlängert

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Länder haben sich darauf verständigt, das Ausnahmegenehmigungsverfahren zur Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge um weitere sechs Monate zu verlängern. Eigentlich wäre die Regelung Ende März ausgelaufen.

Normalerweise müssen Autos in Deutschland spätestens dann zugelassen werden, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr nach Grenzübertritt im Bundesgebiet befindet. Für ukrainische Fahrzeuge gilt derzeit eine Ausnahme: diese Fahrzeuge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin mit ukrainischen Kennzeichen fahren, allerdings nur bis 31.03.2024. Ab dem 01.04.2024 hätten aber diese Fahrzeuge umgemeldet werden müssen.

Aktuell hat – soweit ersichtlich – Brandenburg als erstes Bundesland über einen Sprecher des Ministeriums für Infrastruktur in Potsdam mitgeteilt, dass die Ausnahmeregelung bis einschließlich 30.09.2024 gilt, d.h. ukrainische Geflüchtete müssen ihre Autos weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Für eine befristete Ausnahmegenehmigung müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsüberprüfung nachweisen können.

Ich verfolge diese Thematik fast tagesaktuell. Noch vor wenigen Tagen wurde eine Ministeriumssprecherin in Brandenburg mit den Worten zitiert, derzeit bestünden keine Anhaltspunkte, das Ausnahmegenehmigungsverfahren zu verlängern.

Umso erfreulicher ist es, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, die Ausnahmeregelung zu verlängern.

Es bleibt abzuwarten, dass nunmehr bis spätestens 31.03.2024 alle weiteren Bundesländer entsprechende Mitteilungen machen und damit die bundesweite Gültigkeit der Ausnahmeregelung bestätigt wird.

Quellen: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg; www.n-tv.de; www.zeit.de; www.maz-online.de


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