Aussage gegen Aussage

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Eine Aussage gegen Aussage Situation liegt vor, wenn keine weiteren, unmittelbar tatbezogenen Beweismittel vorliegen außer der Aussage des einzigen Belastungszeugen.

In einer solchen Situation besteht für den Beschuldigten die Gefahr, aufgrund der Aussage nur einer Person in ein Strafverfahren zu geraten und im schlimmsten Fall zu Unrecht verurteilt zu werden.
Aus der Perspektive des Opfers einer Straftat kann sich dagegen die Überführung und Bestrafung des Täters deutlich schwieriger gestalten, wenn nur die eigene Aussage existiert.

Um diese Situation bewältigen zu können, hat die Rechtsprechung gewisse Grundsätze entwickelt, die im Falle einer Aussage gegen Aussage Situation zu beachten sind.
So trifft das Gericht (und im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft) eine erhöhte Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Aussage des einzigen Belastungszeugen.

Im Rahmen der Beweiswürdigung sind eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich. Doch was versteht man darunter?

  • Inhaltsanalyse: Im Rahmen der Inhaltsanalyse ist, wie der Name schon sagt, der Inhalt der Aussage des Belastungszeugen eingehend zu analysieren. So ist die Aussage auf ihre inhaltliche Stimmigkeit zu analysieren und darauf, ob sie sog. Realkennzeichen enthält. Unter Realkennzeichen versteht man Hinweise, die dafür sprechen, dass eine Aussage auf realen Erlebnissen beruht (z.B. Detailreichtum der Aussage, Schilderung nebensächlicher Einzelheiten, Wiedergabe von Interaktionen und/oder Gesprächen).

  • Überprüfung der Entstehungsgeschichte: Hierunter versteht man die Aufklärung der Aussageentstehung und -entwicklung. Bei der Aussageentstehung wird untersucht, wann, unter welchen Bedingungen, aus welchem Anlass und wem gegenüber erstmals von dem Zeugen etwas über den fraglichen Sachverhalt geäußert wurde.
    Bei der Aussageentwicklung wird untersucht, ob, von/mit wem und in welcher Form über das Ereignis gesprochen wurde, Befragungen zu diesem möglichen Ereignis durchgeführt wurden und ob es Therapien und/oder Beratungsgespräche gegeben hat.
    In diesem Zusammenhang können sodann Hinweise auf suggestive Einflüsse aufkommen, wodurch eventuell  „Pseudoerinnerungen“ bzw. Scheinerinnerungen ausgebildet wurden.

  • Aussagekontanz: Bei der Analyse der Konstanz der Aussage wird das von einer Person gezeigte Aussageverhalten insgesamt untersucht. So findet ein Aussagevergleich im Hinblick auf Übereinstimmungen, Widersprüche, Ergänzungen und Auslassungen statt.

  • Plausibilität der Aussage: Bei der Überprüfung der Plausibilität der Aussage kommt es darauf an, ob die Aussage eine logische Konsistenz aufweistalso ob die Aussage frei von inneren Widersprüchen ist und nicht gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.

Wie dargestellt, gestaltet sich die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen als besonders komplex, weshalb eine kompetene Verteidigung unerlässlich ist.

Sollten Sie zu diesem Thema weitergehende Fragen haben oder von einem Strafverfahren betroffen sein, melden Sie sich jederzeit und vereinbaren Sie einen Termin!

Max Matusewicz
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Münchener Str. 9
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 45 000 234
Mobil: 0151 68491960
https://www.rechtsanwalt-matusewicz.de/


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