Außerordentliche Kündigung bei Schließung bzw. Verlegung des Fitnessstudios - Ihre Rechte im Blick

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Wenn Ihr Fitnessstudio in andere Räume umzieht, eröffnen sich Ihnen möglicherweise Wege zur außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrags. Insbesondere bei erheblichem Mehraufwand, der durch den Standortwechsel entsteht, kann die außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen werden.

Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ist § 314 Abs. 1 BGB. Danach können Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen“ unzumutbar ist.

Grundsätzlich gilt, dass ein Fitnessstudiovertrag nicht einfach wegen eines Umzugs des Studios in andere Räumlichkeiten außerordentlich gekündigt werden kann. Es kommt – wie so oft – auf die Umstände des Einzelfalls an.

1. Umzug des Fitnessstudios als Kündigungsgrund

Maßgeblich ist vor allem, wohin das Fitnessstudio verlegt wird und woher der Kunde kommt. Die Rechtsprechung geht bei einer erheblichen Verlängerung der Anfahrtszeit regelmäßig von einem außerordentlichen Kündigungsgrund aus (AG Brandenburg, Urteil vom 15.10.2015 - 34 C 5/15).
Entsprechendes gilt, wenn sich durch den Umzug der Studiocharakter ändert (AG Frankenthal, Urteil vom 03.11.2016 – 3 a C 240/16).

2. Unwirksamkeit von Vertragsklauseln

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann auch nicht durch eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Klauseln, welche das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei einem Standortwechsel ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

3. Praktische Tipps

  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen schriftlich fest, insbesondere den Zeitpunkt und die Umstände des Standortwechsels.
  • Kündigungsschreiben: Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und präzise. Machen Sie deutlich, dass Ihnen das Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist und begründen Sie dies, um Ihre     Position zu stärken.
  • Rechtsbeistand: Es ist wichtig zu betonen, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Insofern könnte es sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung auf soliden juristischen Füßen steht. 

Bei Unsicherheiten oder Konflikten, insbesondere, wenn Ihre Kündigung von dem Fitnessstudio zurückgewiesen wird, ist eine Beratung durch einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt ratsam.

Gerne können Sie Ihre individuelle Anfrage über das Kontaktformular stellen oder mir eine E-Mail an info@kanzlei-vallelonga.de schreiben.  

RA Dr. Mario Vallelonga 


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