Austausch von Steuerdaten mit der Türkei / Datenaustausch

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                           Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten  

  Seit geraumer Zeit laufen internationale Gespräche zum automatisierten Datenaustausch von steuerlich relevanten Informationen. Mit diesem Datenaustausch wird einerseits das Vermeiden der doppelten Besteuerung andererseits das Vermeiden der doppelten Nichtbesteuerung bezweckt. Man kann behaupten, dass damit hauptsächlich Minimierung/Bekämpfung der Nichtbesteuerung erzielt. Die Vermögen, die bisher nicht versteuert sind, werden hiermit festgestellt und eventuelle Steuerhinterziehungen geblockt.

            Europäische Union, G20 Staaten, OECD und mehrere Staaten und Organisationen beteiligen sich in diesem Prozess (Common Reporting Standard). Demgemäß verpflichten Partnerstaaten wie unteranderem Deutschland, Türkei jährlich diesen Datenaustausch zu gewährleisten. Diese Informationen sollen in beiden Richtungen laufen. Einerseits schickt die Türkei diese steuerlich relevanten Daten zu den deutschen Steuerbehörden (bzw. Bundeszentralamt für Steuern /BZSt) andererseits erhält die Türkei diese Daten von Deutschland. Diesen Austausch macht die Türkei bereits seit 2018 mit Norwegen und Lettland und die Anzahl der Staaten, mit denen die Türkei diesen Austausch durchführt, steigt diesem Jahr auf 54.

 Demzufolge wurde geplant, die Informationen über Steuersachen von Meldezeitraum von 2019 mit dem Bundeszentralamt für Steuern auszutauschen. Dieser Austausch sollte bis 31.12.2020 erfolgen. Jedoch erfolgt dies nicht, wie es mitgeteilt wurde.

Für Jahr 2024 laufen die Gespräche zwischen Türkei und Partnerländer. Bisher wurden keine Informationen ausgetauscht. Jedoch gibt es Vorhaben, diese Informationen spätestens bis zum 31.12.2024 weiterzugeben.  

            Wir bieten unsere Kunden Rechtsberatung an und beantworten folgende Fragen, um sie vor einer Steuerhinterziehung (bzw. vor Steuerstraftaten) zu schützen. Denn es ist nicht möglich den Austausch zwischen Staaten zu stoppen, jedoch dürfen unsere Kunden nach der Beratung erkennen, welche Informationen ausgetauscht werden und demgemäß Ihre Steuererklärungen abgeben.

            In dieser Hinsicht werden wir folgende Fragen von Ihnen beantworten:

Wer wird von diesem Datenaustausch betroffen?

Welche Informationen werden ausgetauscht?

Werden Grundstück, Rente, Miete –Informationen ausgetauscht?

Welche Bankkonten in welcher Maße /Höhe liegen unter dieser Austauschpflicht?

Wie kann man sich vor einer Bestrafung wegen Steuerstraftaten und Steuer-Ordnungswidrigkeiten schützen?

Türkiye ve Almanya Arasında Vergi Konularında Bilgi Paylaşımı

            Türkiye 54 ülke ile karşılıklı bilgi paylaşımı sürecini başlatmış bulunmaktadır. Bu ülkelerin içinde başta Almanya olmak üzere birçok Avrupa Birliği ülkesi bulunmaktadır.  2020 yılı Aralık ayının sonunda Almanya ile başlatılması düşünülen bilgi paylaşımı Türkiye’de mal varlığı ve hisse, mevduat, faiz vb. banka hesapları olan vatandaşları etkileyecektir. Bilhassa Alman devletine vergi beyannameleri ile verilen bilgiler ile Türkiye’nin 2020 yılı sonunda vereceği bilgiler arasında tutarsızlık çıkması halinde ilgili Türk ve veya Alman vatandaşlarının vergi suçlarından dolayı sorun yaşamalarına sebebiyet verebilecektir. Bu sebeple kimlerin bilgileri paylaşılacak? Ne tür bilgiler verilecek? Kira, emeklilik, gayrimenkul/taşınmaz bilgileri paylaşılacak mı? Banka hesap bilgileri ne ölçüde paylaşılacak? Ve benzeri soruların vergi mükelleflerince önceden bilinmesi gerekmektedir.

            Size bu konuda hukuki danışmanlık verip, sizlerin olası bir ceza tehdidinden kurtulmanızı ve her iki ülkede sorunsuz vergi işlemlerinizi yapmanıza aracılık etmek isteriz. Bu çerçevede, çifte vergi vermemeniz için de size gerekli hukuki desteği sunacağız.

            Danışmanlık için lütfen bizimle iletişime geçin.       

Rechtsanwalt Dr. iur. Ercan YASAR

Whatsapp: 00 90 553 692 02 79 


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