Mietrecht – Mieten Vermieten in der Türkei – Eigentumswohnung

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Haben Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung Türkei, die Sie bereits gemietet haben und sind Sie mit Ihrem Mietvertrag nicht zufrieden? Dann sind Sie auf richtige Seite gelandet. Wir bieten kostengünstigere Vertretung beim Schlichtungsverfahren (Arabuluculuk) an. Falls dies nicht funktioniert, könnten wir für Sie eine Lösung vor Gericht ersuchen. Beim Gerichtsverfahren können wir die Erhöhung des Mietpreises beanspruchen oder Anpassung des Mietpreises zu wirtschaftlicher Lage des Landes. Denn wie Sie auch mitbekommen haben, verliert die türkische Lira ständig an Wert. Hinzufügend hat die türkische Regierung ein Gesetz erlassen, demzufolge dürfen die Mietpreiserhöhungen maximal 25 Prozent Höhe erreichen.  Dies verursacht wiederum unverhältnismäßige Mieten. Vermieter, die diese Mietpreisbremse umgehen wollen, sollten sich mit Mieter zu einigen. Falls die Wohnung bereits seit mehr als 5 Jahre vermietet wurde, besteht die Möglichkeit, diesen Mietpreisdeckel umzugehen. Einige Mieter gehen mit dieser Mietpreisbremse bewusst um, und schieben die Last nicht alleinig auf der Schulter von Vermieter. Solange Vermieter und Mieter sich einigen, verursacht die Mietpreisbremse kein großes Problem. Leider sind diese Chancen sehr gering. Gibt es keine Einigung mit den Mietern, sollten Sie als Vermieter nicht aufgeben. Denn gerichtlich oder durch außergerichtliche Schlichtung könnte man den Preis fair bestimmen. Als letzter Vorschlag könnte man den Mieter zu Räumung klagen.

Dazu brauchen Sie sich nicht bemühen bzw. mit Mieter in Verbindung setzten. Wir bieten ausführliche Beratung an.

Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Mietverträgen oder Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern ist unserer Rechtsanwaltskanzlei kompetent.

Rechtsanwalt Doz. Dr. Ercan YASAR – Meidator/Arabulucu

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79


Stichwörter: Kira, Kiralananın Tahliyesi, Tahliye Davası, Kira Sözleşmesinin Sonlandırılması, Tespit Davası, Uyarlama Davası 


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