Auswandern allein mit Kind - Schulpflicht, Remote Work, Sorgerecht Familienversicherung? Geht das?

  • 5 Minuten Lesezeit

I. Auswandern als Mutter mit Kind: Chancen und Herausforderungen


Das Auswandern als Mutter mit Kind kann eine aufregende Möglichkeit sein, neue Kulturen zu erleben und berufliche Chancen im Ausland zu nutzen. Doch es gibt auch einige rechtliche und praktische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Schulpflicht und das Sorgerecht.

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Schulpflicht in Deutschland vs. Bildungspflicht im Ausland
In Deutschland besteht eine strikte Schulpflicht, die vorschreibt, dass Kinder ab einem bestimmten Alter regelmäßig eine Schule besuchen müssen. Diese Pflicht endet in der Regel nach dem Abschluss der Sekundarstufe I oder II. Im Gegensatz dazu haben viele andere Länder lediglich eine Bildungspflicht, die flexibler ist und oft auch alternative Bildungsformen wie Homeschooling erlaubt.


Für deutsche Familien, die ins Ausland ziehen möchten, gibt es jedoch Möglichkeiten, die deutsche Schulbildung fortzusetzen. Verschiedene Institutionen bieten Fernunterricht an, der es Kindern ermöglicht, den deutschen Lehrplan zu verfolgen. Dies kann besonders vorteilhaft sein für Familien, die planen, irgendwann nach Deutschland zurückzukehren oder deren Kinder später an einer deutschen Universität studieren möchten. Fragen Sie mich gerne zu diesem Punkt. Ich habe mich damit schon oft beschäftigt! 


Remote Work und Bildung
Die zunehmende Akzeptanz von Remote Work bietet Müttern zusätzliche Flexibilität bei der Entscheidung für einen Umzug ins Ausland. Solange eine stabile Internetverbindung vorhanden ist, können sowohl berufliche Verpflichtungen als auch der Fernunterricht problemlos bewältigt werden. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Familien, die Arbeit und Bildung flexibel gestalten möchten.


II. Rechtliche Aspekte des Sorgerechts
Ein entscheidender Faktor beim Auswandern mit Kindern ist das Sorgerecht. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht teilen, müssen sie sich einig sein über den Umzug ins Ausland. Ohne die Zustimmung des anderen Elternteils kann es rechtliche Probleme geben, da ein Umzug ohne Einverständnis als Verletzung des Sorgerechts angesehen werden könnte.


Selbst wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und der andere Elternteil lediglich ein Umgangsrecht besitzt, können dennoch Probleme auftreten. Der umgangsberechtigte Elternteil könnte argumentieren, dass der Umzug den regelmäßigen Kontakt zum Kind erschwert oder unmöglich macht. In solchen Fällen kann es notwendig sein, gerichtliche Entscheidungen einzuholen oder Vereinbarungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Umgangsrecht gewahrt bleibt. Nachfolgend mal die häufigsten Fallgruppen und eine grobe Bewertung: 

1. Alleiniges Sorgerecht

Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, kann dieser Elternteil grundsätzlich frei über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Das bedeutet, dass ein Umzug in ein anderes Land rechtlich unproblematisch ist.

Konsequenzen: Der andere Elternteil hat ein Umgangsrecht, das durch den Umzug beeinträchtigt werden kann. Es ist ratsam, den Umgang im Vorfeld zu klären und zu vereinbaren, wie dieser künftig gestaltet werden kann. Es gibt keine strafrechtlichen Konsequenzen, da der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

2. Gemeinsames Sorgerecht

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, wie einen Umzug ins Ausland, gemeinsam treffen.

Konsequenzen: Ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann der Umzug als Kindesentziehung gewertet werden (§ 235 StGB). Es ist notwendig, entweder die Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich übertragen zu bekommen.

3. Alleiniges Sorgerecht mit Umgangsrecht des anderen Elternteils: 

Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und der andere Elternteil nur ein Umgangsrecht, gelten ähnliche Regeln wie bei Punkt 1.

Konsequenzen: Der Elternteil mit dem Umgangsrecht kann den Umzug nicht verhindern, hat aber weiterhin Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Es ist wichtig, den Umgang zu regeln, um Konflikte zu vermeiden. Probleme und EmpfehlungenUmgangsrecht: Der Umzug kann das Umgangsrecht des anderen Elternteils erschweren. Es ist wichtig, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung zu finden. 

Gerichtliche Verfahren: Bei gemeinsamem Sorgerecht kann es notwendig sein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zu klären. Kindeswohl: In allen Fällen steht das Kindeswohl im Vordergrund. Ein Umzug sollte gut geplant und im Interesse des Kindeswohls sein. 

Mögliche Probleme beim Auswandern
Kulturelle Integration: 

Sowohl Mutter als auch Kind müssen sich an eine neue Kultur und möglicherweise eine neue Sprache gewöhnen.

Soziale Netzwerke: 

Der Aufbau neuer sozialer Kontakte im Ausland kann Zeit in Anspruch nehmen.

III. Krankenkasse , Sozialversicherung , Familienversicherung oder doch privat?

Familienversicherung bei Remote-Arbeit aus dem Ausland

Wenn Sie als Angestellter in Deutschland arbeiten, aber remote aus dem Ausland tätig sind, gelten grundsätzlich die deutschen Sozialversicherungsvorschriften, sofern keine speziellen Abkommen oder Regelungen greifen.

Grundsätze der Familienversicherung

  1. Territorialprinzip: Normalerweise gilt das Territorialprinzip, wonach die Sozialversicherung in dem Land greift, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Bei einer Tätigkeit für einen deutschen Arbeitgeber kann jedoch das deutsche Sozialversicherungssystem weiterhin anwendbar sein, insbesondere wenn es sich um eine vorübergehende Entsendung handelt.

  2. Familienversicherung nach § 10 SGB V: Ihre Familienangehörigen können in Deutschland familienversichert sein, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, z.B. bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland.

  3. Ausstrahlung: Wenn Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, kann die sogenannte Ausstrahlung greifen, wodurch Sie weiterhin in Deutschland sozialversichert bleiben. Dies setzt voraus, dass die Entsendung zeitlich befristet ist und Sie weiterhin dem Weisungsrecht des deutschen Arbeitgebers unterliegen.

  4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Steuerlich kann es relevant sein, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsland besteht, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Praktische Schritte

  • Prüfung der Entsendung: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Ihre Tätigkeit als Entsendung gilt und ob die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiterhin anwendbar sind.
  • Wohnsitzregelung: Stellen Sie sicher, dass der Wohnsitz Ihrer Familienangehörigen in Deutschland bleibt, um die Familienversicherung aufrechtzuerhalten.
  • Zusatzversicherung: Erwägen Sie eine Zusatzversicherung für den Auslandsschutz, falls die deutsche Krankenversicherung im Ausland nicht alle Leistungen abdeckt.

Fazit

Die Familienversicherung kann unter bestimmten Bedingungen auch bei einer Remote-Tätigkeit aus dem Ausland bestehen bleiben, wenn die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiterhin anwendbar sind. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.

Ich hoffe der Artikel hat Ihnen einen ersten Überblick geben können. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder inhaltliche Aktualität und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Beachten Sie auch meine Videos zum Mietrecht oder Auswandern und meine Ebooks - insbesondere den Ratgeber Selbsthilfe ohne Anwalt. 



VG Schulze - msadvocate.net


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Foto(s): Mathias Schulze


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