Ausziehen - aber richtig - Machen Sie sich ein Bild

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Sie haben vor, sich von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zu trennen und aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen?

Dann sollten Sie vor Ihrem Auszug, für den Fall dass es zu Streitigkeiten über die Aufteilung des Hausrats kommt, noch die ganze Wohnung mit der Möblierung, insbesondere allen Wertgegenständen etc. fotografieren. In meiner familienrechtlichen Beratungstätigkeit erlebe ich es immer wieder, dass Mandanten, wenn es bei Trennung /Scheidung um die Aufteilung des Hausrats geht, nicht genau wissen, aus welchen Einzelteilen der Hausrat bestanden hat. Vor allem der Partner, der sich eher weniger um den Haushalt und vor allem die Küche und das Kochen gekümmert hat, weiß dann oftmals gar nicht, wie viele Töpfe, Tassen, Teller, Besteckteile usw. vorhanden waren. Selbst „gestandene Hausfrauen", die jahrelang mit diesen Gegenständen tagtäglich gearbeitet haben, können oftmals nach einigen Monaten bereits nicht mehr den genauen Umfang des Hausrats wiedergeben. Wie wollen Sie jedoch einen bestimmten Anteil am Hausrat von der Gegenseite fordern, wenn Sie dessen Umfang nicht mal kennen? In Haushaltsteilungsverfahren muss der gesamte Umfang des Hausrats zunächst dargestellt werden, bevor Sie jedes Teil exakt benennen können, das Sie herausverlangen. 

Um hierbei Ihrer Erinnerung auf die Sprünge zu helfen, sollten Sie nicht nur die Schränke von außen fotografieren, sondern öffnen Sie die Schränke und Schubladen und fotografieren Sie in die Schränke und Schubladen hinein, so dass Sie später auf den Aufnahmen sehen können, was alles an Hausrat da war. Beim späteren Betrachten der Bilder werden Ihnen so wieder viele Hausratsgegenstände einfallen, die Sie ansonsten vergessen hätten. 

In der heutigen Zeit werden vor allem mit dem Handy so viele unsinnige Sachen fotografiert. Die Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen und Ansprüche sollte es Ihnen wert sein, dass Sie das Handy mal sinnvoll einsetzen und zu Ihrer eigenen Absicherung diese Aufnahmen machen.

Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin

Cordula Alberth

Joseph-Kolb-Str. 5

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Tel.: 09134/604

Fax: 09134/9689

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