Autark Invest – Anleger stehen im Risiko

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Wer in Nachrangdarlehen investiert, geht ein hohes Verlustrisiko ein. Auch der Totalverlust des investierten Geldes ist möglich. Nachdem es immer wieder undurchsichtige Vorgänge rund um die Autark Group AG gab, haben zahlreiche Anleger der Autark Invest AG ihre Nachrangdarlehen gekündigt. Allerdings warten sie weiter auf ihr Geld, wie die Stiftung Warentest berichtet.

„Die Anleger warten aber offenbar nicht nur auf ihr Geld. Stattdessen wird ihnen angeboten, in eine Investitionsgemeinschaft einzusteigen. Das erscheint, als ob kein Geld vorhanden ist, um die Anleger auszuzahlen. Es sieht danach aus, als ob die Anleger beruhigt werden sollen, damit sie die Füße stillhalten. Ihnen sollte aber klar sein, dass ihr Geld akut gefährdet ist. Daher sollten nun alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um zu retten, was zu retten ist“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Es gibt eine ganze Reihe undurchsichtiger Vorgänge rund um die Autark-Gruppe. Dazu passt, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 16. Oktober 2017 auf einen ungültigen Verkaufsprospekt der Autark Invest GmbH, Olpe, hinweist. Demnach liegen der BaFin Anhaltspunkte dafür vor, dass die Autark Invest GmbH Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Autark Invest 2016“ anbietet. Der Verkaufsprospekt für dieses Angebot sei aber nicht mehr gültig.

„Das ist alles höchst unseriös und nicht gerade vertrauenswürdig. Anlegern in Nachrangdarlehen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren können. Denn im Insolvenzfall gehen sie aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen in der Regel leer aus“, so Rechtsanwalt Jansen.

Anleger haben nun verschiedene Möglichkeiten tätig zu werden. Zunächst können sie die Nachrangdarlehen kündigen. „Da nach den bisherigen Erfahrungen nicht damit zu rechnen ist, dass sie ihr Geld dann zurückbekommen, können weitere rechtliche Schritte ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. So könnte zunächst ein dinglicher Arrest bewirkt werden. Hier gilt das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sich z. B. gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen richten, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Forderungen sind bei Prospektfehlern ebenso gegen die Unternehmensverantwortlichen und Prospektverantwortlichen möglich.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht


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