Autark-Nachrangdarlehen: Schadensersatz an Anleger zugesprochen

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Die Kanzlei Benedikt-Jansen und Kollegen hat in einem Verfahren gegen einen Vermittler eines Autark-Nachrangdarlehens für ihren Mandanten Schadenersatz in vollem Umfang wegen „Schlechtleistung eines Vertrages“ erstritten. 

Das Urteil des Landgerichts Marburg vom 17.01.2019 kann vielen Autark-Anlegern helfen, die ebenso über vermeintlich lukrative und seriöse Kapitalanlagen dieses Unternehmens getäuscht wurden und dadurch viel Geld verloren haben. 

Das (be)trügerische Angebot

Die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH warb vollmundig mit Nachrangdarlehen über Laufzeiten von fünf bis 30 Jahren um Anleger. Die Nachrangdarlehen wurden ausgewiesen als „unternehmerische Beteiligungen bei denen der Anleger Finanzierungsverantwortung zugunsten der Emittentin übernimmt“. 

Für Einmalzahlungen ab 1.000 € und Ratenzahlungen ab monatlich 50 € sollten sie eine jährliche Verzinsung bis zu 7,5 % erhalten. Diese hohe Rendite sollte u. a. durch Devisenhandel und Investitionen im Private-Equity-Sektor zustande kommen. Am Ende erlitten die Anleger erhebliche Verluste, ihre Gelder blieben verschwunden, sodass die Staatsanwaltschaft gegen die Autark Invest AG Ermittlungen wegen Betrugs aufnahm. 

Unser Fall

Unserem Mandanten wurden für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung Nachrangdarlehensverträge mit der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH, der späteren Autark Invest AG, vermittelt. Auf Grundlage eines Verkaufsprospekts der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH zeichnete er Anfang 2015 ein Nachrangdarlehen über mehr als zwei Millionen Euro und zahlte in der Folgezeit insgesamt 306.267,94 € an die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH. 

Nachdem die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH bzw. die spätere Autark Invest AG nicht mehr ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkamen, kündigte er im März 2017 das Vertragsverhältnis und verlangte sein Geld zurück. 

Trotz eines Titels blieben seine Vollstreckungsversuche gegen Autark erfolglos. Zum Erfolg führte schließlich unsere Klage gegen den Vermittler/Berater dieser Kapitalanlage.

Das Urteil

Das Gericht sprach unserem Mandanten vollen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz wegen „Schlechtleistung eines Vertrages“ durch den Vermittler/Berater zu. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen war, obwohl der Beklagten behauptete, nur vermittelt und nicht beraten zu haben. 

Doch selbst wenn „nur“ über die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung gesprochen wurde, sei darin eine konkludente Begründung von Beratungspflichten zu sehen, die verletzt wurden. Der Berater schuldete unserem Mandanten aus dem Beratungsvertrag inhaltlich zutreffende und vollständige Informationen. 

Deshalb hätte er das Anlagekonzept kritisch prüfen müssen und sich nicht nur auf den Inhalt des Anlageprospekts verlassen dürfen. Wäre er seiner Pflicht zur eigenständigen Untersuchung des Anlagekonzeptes am Maßstab der Plausibilität nachgekommen, hätte ihm auffallen müssen, dass die im Prospekt beschriebene Anlage unplausibel war. 

Weil der Berater die Plausibilitätsprüfung schuldhaft unterlassen hat und so unserem Mandanten das Risiko dieser Anlage nicht offenbart wurde, ist ihm ein kausaler Schaden entstanden. 

Das Gericht verurteilte den Berater, unseren Mandanten so zu stellen, als hätte er das Nachrangdarlehen nicht abgeschlossen. Deshalb hat er Anspruch sowohl auf seinen bereits gezahlten gesamten Anlagebetrag als auch auf die Kosten für die erfolglose Zwangsvollstreckung.

Der Kommentar

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle geschädigten Autark-Anleger, die eines der angebotenen Nachrangdarlehen gezeichnet und dadurch Verluste erlitten haben. So oder ähnlich wie in dem Fall unseres Mandanten dürfte es vielen Anlegern ergangen sein. 

Sie sollten sich durch dieses Urteil ermutigt fühlen, ihren Anspruch auf Schlecht- oder Falschberatung gegenüber ihrem damaligen Vermittler/Berater geltend zu machen. Sollten dieser nicht in der Lage sein, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen, so ist das insofern kein Problem, da dann dessen Berufshaftpflichtversicherung den Schaden auszugleichen hat.

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten und den möglichen Kosten einer Klage gegen den Vermittler/Berater Ihrer gescheiterten Kapitalanlage. 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir, ob diese die Kosten einer solchen Klage trägt und übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage.

Möchten Sie das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der alle Kosten übernimmt und dafür im Erfolgsfall ca. 60 % der vereinnahmten Summe beansprucht. 

Wir beraten Sie auf Wunsch über die Vor- und Nachteile der Finanzierungsmöglichkeiten des Verfahrens. 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wer wir sind

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen, Dorst und Kar ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Benedikt-Jansen ist dem Jahr 2003 Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., einem staatlich anerkannten Verbraucherschutzverband zur Bekämpfung unredlicher Finanzdienstleister (z. B. aus dem Bankensektor, Kapitalanlagesektor, Versicherungen etc.). 

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat seit dem Jahr 2004 zehntausende Fälle rechtsmissbräuchlicher Vertragspraktiken (insbesondere unwirksame Vertragsklauseln) erfolgreich bekämpft. Seit 2010 ist Herr Benedikt-Jansen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er verfügt über einen außergewöhnlich umfangreichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes. Für weitere Informationen oder Fragen stehen er und sein Team Ihnen auf seiner Homepage zur Verfügung.


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