Auto-Diebstahl

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Nahezu alle Autos in Deutschland sind gegen Diebstahl kaskoversichert. Die Versicherung muss jedoch dann nicht zahlen, wenn der Diebstahl grob fahrlässig verursacht wurde. Wer den Autoschlüssel während eines Fitnesskurses in der Jackentasche in der nicht verschlossenen Umkleidekabine zurücklässt, die für jede Person zugänglich ist, handelt grob fahrlässig (AG Düsseldorf, Urteil vom 31.8.2009 - 231 C 14645/08). Das gleiche gilt, wer den Schlüssel zu seinem Porsche in die Innentasche seines Jacketts steckt, das in einem Lokal über eine längere Zeit über die Lehne eines Stuhls hängt. Ebenso geht derjenige Autobesitzer leer aus, der seinen Schlüssel mit Fernbedienung verliert und den Wagen weiterhin mit Zweitschlüssel fährt (LG Kleve, Urteil vom 23.11.2011, AZ: 6 S 79/10).


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