Auto fahren mit Cannabis als Medizin – was Sie beachten sollten!

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Zunehmend mehr Patienten, beispielsweise chronische Schmerzpatienten, erhalten THC-haltige Cannabis Präparate auf Rezept. Wie muss sich der Betroffene nun verhalten, um damit Auto fahren zu können, und was ist bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei zu tun? 

Bei der Einnahme von Cannabis-Medizin ist prinzipiell dasselbe wie bei der Einnahme von allen Medikamenten zu beachten. Sobald der Betroffene eine Wirkung bemerkt, die ihn in seiner Fahrtüchtigkeit einschränkt, darf er nicht Auto fahren. Soweit der Patient fahrtauglich ist, kann er den PKW nutzen. 

Um bei einer Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, wenn der Patient eine Kopie des ärztlichen Rezepts und das Bewilligungsschreibens von der Krankenkasse dabei hat. Einen Opioid-Ausweis bekommen Cannabis-Patienten nämlich nicht. Mit der Kopie des Rezepts und der Genehmigung kann der Betroffene aber im Fall einer Polizeikontrolle nachweisen, dass er das Medikament legal konsumiert hat.

Für den Fall, dass der Patient infolge der Einnahme des Präparats aber in der Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigt sein sollte, dass deswegen Schwierigkeiten mit dem Fahren bestehen, bitte unbedingt Hände weg vom Steuer. 

Auch legal konsumierende Cannabis-Patienten können sich ggf. beispielsweise wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, ...

Vorstehende Strafvorschrift gilt auch für den Fall, dass ärztlich verordnete Medikamente eingenommen wurden.

Betroffene sollten daher von Fahrt zu Fahrt entscheiden, ob sie sich ausreichend sicher fühlen und im Zweifel das Auto auch mal stehen lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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