Glukose Sensor Messsystem - Kostenübernahme durch Krankenkasse bei Diabetes Mellitus

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Die Behandlung eines Diabetes Mellitus Typ 2 erfordert in der Regel eine Umstellung des Lebensstils und eine Ernährungsumstellung. Oft ist auch eine orale antidiabetische Therapie und bei weiterhin nicht ausreichender Stabilität der Stoffwechsellage die Therapie mit Insulin notwendig.

Da eine schlecht eingestellte Stoffwechsellage mit Schwankungen der Blutzuckerwerte für die Patienten weitere schwere gesundheitliche Folgen haben kann, ist es für die Patienten wichtig, den Blutzucker in ausreichenden Abständen oder auch engmaschig zu kontrollieren. Eine Glucose Messsystem mit Sensor hat hierbei für die schwer an Diabetes erkrankten Patienten den Vorteil, dass nicht nur der Blutzucker gemessen wird, sondern auch eine Tendenz zu Hyperglykämie oder Hypoglykämie angezeigt werden kann. 

Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die Patienten mit einem Glucose-Sensor-Messsystem auszustatten, wenn dieses erforderlich ist, trotz intensiver Insulintherapie, eine regelrechte Stoffwechsellage herzustellen.

Lehnt die gesetzliche Krankenkasse trotz ärztlicher Verordnung des Glucose Sensor Messsystems den Antrag auf Kostenübernahme ab, können die Betroffenen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats ab Zustellung des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse einzureichen. Bleibt die Krankenkasse im Rahmen der Nachprüfung bei ihrer ablehnenden Haltung, kann gegen den abschlägigen Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

Bei eiligen Fällen ist es möglich, beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, mit dem Ziel eine vorläufige Ausstattung mit dem Messsystem zu erreichen, um gesundheitliche Nachteile zu vermeiden.

Sprechen Sie mich bei Rückfragen gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anne-Christine Paul



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