Auto-Papiere

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Nach einem Diebstahl verweigerte die Kaskoversicherung ihre Zahlung mit dem Hinweis darauf, der Halter habe die Diebstahlsgefahr fahrlässig erhöht, weil er den Fahrzeugschein im Auto deponierte. Nach Auffassung des OLG Hamm liegt keine Gefahrerhöhung vor, weil nur der Besitz der Zulassungsbescheinigung das Wegschaffen und Veräußern des Fahrzeugs erleichtern würde (20 U 226/12). Im entschiedenen Fall kannte außer dem Autofahrer nur noch seine Freundin von dem Aufbewahrungsort der Papiere im Kfz; beide schieden jedoch als Diebe aus.

Wer seine Fahrzeugpapiere im Kfz lässt, erhöht nicht automatisch das Diebstahlsrisiko. Denn wenn die Papiere von außen nicht sichtbar im Wagen bleiben, wird ein Fahrzeugdieb nicht unbedingt veranlasst, mit dem überraschend vorgefundenen Papieren auch das ganze Kfz zu stehlen.


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