Autoposing - Was droht? Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen wird vorgeworfen bei der Benutzung des Autos unnötigen Lärm verursacht zu haben oder unnötig inner hin- und hergefahren zu sein? Dann sollten Sie folgendes beachten: 

Was bedeutet Autoposing?

Unter "Posing" versteht die Polizei ein Verhalten, bei dem Auto- oder Motorradfahrer mit ihrem Fahrzeug unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen verursachen oder innerorts unnötig hin- und herfahren, um mit ihrem Fahrzeug Aufmerksamkeit zu erregen.


Um Lärm durch Motorengeräusche zu erzeugen, wird z.B. bei stehendem Fahrzeug unnötig auf das Gaspedal getreten. Oder sie fahren unnötig durch die Innenstadt, um ihr Fahrzeug zu präsentieren.


Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Anwohner werden vor allem durch Lärm und Abgase belästigt. Nicht selten sind die Fahrzeuge, die zum Posieren verwendet werden, mit leistungsstarken und damit lauten Motoren ausgestattet. Zudem stammen die Poser häufig aus der Tuningszene.

Wie grenzt sich das Posing von lautem Fahren ab?


Hier sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Vorschriften des Bußgeldkatalogs zu beachten. Nach § 1 StVO ist es verboten, andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Es ist zu prüfen, ob die laute Fahrweise zu einer Belästigung führt und als unnötig anzusehen ist.


Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die laute Fahrweise nur dazu dient, das Fahrzeug zur Schau zu stellen. Es versteht sich von selbst, dass dies auch dann der Fall ist, wenn die Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner beabsichtigt ist.


Kein Zurschaustellen liegt vor, wenn die laute Fahrweise keine Belästigung darstellt oder die besondere Fahrweise nicht vermeidbar ist.

Wie wird Autoposing bestraft? 

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.
Die Strafen für unnötige Verkehrsunfälle oder unnötigen Lärm wurden mit dem neuen Bußgeldkatalog 2021 deutlich verschärft.


Wer unnötigen Lärm verursacht, muss 80 Euro Bußgeld zahlen. 

Bei unnötigem Hin- und Herfahren sind es sogar 100 Euro.

Fährt ein Autoposer ein Tuning-Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, und beeinträchtigt dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt, muss er mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Außerdem bekommt der Autoposer einen Punkt in Flensburg.

Was kann ich bei einem Bußgeldbescheid tun?

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Oft zeigt eine sorgfältige Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, dass die Anschuldigungen fehlerhaft sind und angegriffen werden können.

Kostenfreie Prüfung


Ich prüfe kostenfrei, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte durch. 


Gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.


Senden Sie uns hierzu die Anhörung oder den Bußgeldbescheid zu. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit jahrelanger Erfahrung, helfe ich Ihnen auch bei sämtlichen andere Ordnungswidrigkeiten. 

Kontaktieren Sie mich gerne hierzu unter kontakt@kroeber-roth.de oder über das Kontaktformular.


Foto(s): www.kroeber-roth.de

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