Sexuelle Belästigung - Was droht? Strafverteidiger klärt auf!

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Bis vor einigen Jahren konnten sexuelle Handlungen wie das „Busengrapschen“ noch als Beleidigung verfolgt werden. Dies hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung geändert und das vorgenannte Verhalten unter eine höhere Strafandrohung gestellt. 

Was sind die Tatbestandsmerkmale? 

Sexuelle Belästigung setzt zunächst eine körperliche Berührung des Opfers voraus. Beispiele hierfür sind Küsse auf die Wange, Berührungen der Brust oder des Intimbereichs, aber auch ein Klaps auf den Po. 

Diese körperliche Berührung muss aber vor allem auch sexuell bestimmt sein. Ausgehend von diesem Merkmal ergeben sich für den versierten Verteidiger verschiedene Möglichkeiten der Argumentation und einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie.

Eine körperliche Berührung kann bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild sexuell bestimmt sein, wenn der tatbestandsmäßige Körperkontakt eine bereits bestehende intime Beziehung zwischen den Beteiligten voraussetzt, z.B. bei einem Kuss oder dem Streicheln der Innenseite der Oberschenkel. 

Darüber hinaus kann aber auch eine äußerlich neutrale oder ambivalente körperliche Berührung sexuell bestimmt sein, z.B. wenn ein objektiver Beobachter aufgrund der Dauer und Intensität der Berührung, der Intention des Täters und seines Verhaltens auf eine sexuelle Zweckbestimmung schließen kann.

Die körperliche Belästigung muss zudem zu einer sexuellen Belästigung des Opfers führen, die vorliegt, wenn das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung berührt und in seinem Empfinden nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Dies hat zur Folge, dass das alleinige Abstellen auf die Sichtweise des Opfers grundsätzlich zu einer Ausweitung des Tatbestandes führen würde. Zur Eingrenzung des Tatbestandes wird daher eine Erheblichkeitsschwelle vorgesehen, wonach z.B. das bloße Streifen eines Armes nicht unter den Tatbestand des § 184i StGB fällt. 

Was ist, wenn das Opfer mit allem einverstanden war?

Auch das Einverständnis des Opfers ist tatbestandsausschließend. Gerade hier liegen die größten Ansatzpunkte für die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Denn die Grenzen zwischen Einvernehmlichkeit und einer im Nachhinein behaupteten Grenzüberschreitung sind oft fließend. 

Mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich eine sexuelle Belästigung begangen habe?

Die sexuelle Belästigung gemäß § 184i StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern ohne Vorstrafen ist die Geldstrafe die wahrscheinlichste Strafe. 

Was soll ich machen, wenn ich eine Vorladung oder Anklage wegen sexueller Belästigung erhalten habe?

Sollte ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, zögern Sie nicht, sich anwaltlich vertreten und verteidigen zu lassen. Denn ein Strafverteidiger kann bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht nehmen und eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln. In diesem Stadium entscheidet sich bereits der Ausgang des Verfahrens.



Foto(s): www.kroeber-roth.de

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