AXA-Kunden können bis 21. Juni 2016 Altkredite günstig ablösen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Fehlerhafte Belehrungen machen einen Widerruf von Verbraucherkreditverträgen noch nach Jahren möglich

Kreditinstitute, wie die AXA, sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dazu ist eine schriftliche Widerrufsbelehrung auszuhändigen, die umfassend und eindeutig gestaltet sein soll. Vielfach haben Gerichte aber festgestellt, dass Belehrungstexte nicht den vom Gesetzgeber festgesetzten Anforderungen entsprechen: Belehrungen seien teilweise zu vage formuliert und schon die äußere Gestaltung lasse vielfach zu wünschen übrig. Bemängelt werden gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“.

Entsprechen die Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben, so entsteht ein „ewiges Widerrufsrecht“, nachdem betroffene Kunden auch noch Jahre später ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen können.

Verbraucherdarlehensverträge ablösen und damit den Widerrufsjoker nutzen

Durch den Widerruf von Darlehensverträgen können AXA-Kunden den „Widerrufsjoker“ nutzen und sich dadurch von dem teuren Altkredit lösen.

Vor allem ist im Fall eines Widerrufs durch den Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen, weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen wirtschaftlich sinnlos wäre.

Entfällt diese jedoch, so kann der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zurzeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn alles, was der Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Widerrufs an Zinsen und Gebühren gezahlt hat, erhält dieser von der AXA zurück.

Die AXA Krankenversicherung AG nutzt außerdem eine Klausel zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Schließlich liegt in dem von der AXA Krankenversicherung AG erteilten Hinweis „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben“ – ein Fehler. Die Regelung spiegelt § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. wieder, die allerdings bei Verbraucherkreditverträgen, wie dem vorliegenden, keine Anwendung findet. Gemäß § 312d Abs. 5 BGB a.F. besteht bei Verbraucherkreditverträgen, für die bereits ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB eingeräumt ist, kein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB a.F. Bei Verbraucherkreditverträgen ist gemäß § 312d Abs. 5 BGB a.F. lediglich § 312d Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden und nicht § 312d Abs. 3 BGB. Dementsprechend sieht auch die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Musterbelehrung in Gestaltungshinweis (9) vor, das der von der Beklagten aufgeführte Hinweis nur dann aufzunehmen ist, wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB besteht. Gemäß § 312d Abs. 5 BGB besteht dies im vorliegenden Fall aber gerade nicht.

Die AXA Krankenversicherung AG nutzt unzulässige Zusätze in ihren Immobiliendarlehensverträgen

Die abgefasste Widerrufsbelehrung enthält weitere überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft machen. So findet sich beispielsweise ein ganzer Absatz mit Hinweisen zu finanzierten Geschäften, obwohl vorliegend mangels wirtschaftlicher Einheit gar kein solches Geschäft vorliegt. In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass Zusätze, die zur Verdeutlichung der Belehrung nicht erforderlich sind, unzulässig sind (BGH, Urteil vom 04.07.2002 – I ZR 55/00; vgl. auch Palandt, § 360, Rn. 4 BGB). Die Hinweise in der erteilten Belehrung sind überflüssig und verwirren einen Verbraucher. Die Belehrung entspricht damit nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen – erfolgreich Vertrag bei der Sparkasse Bremen widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Sparkasse Bremen auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten