BAB 864, km 84,673, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Am Ende der A 864 haben zwei verschiedene Trupps der Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil Messstellen eingerichtet, die aufgrund ihrer Lage im Landgerichtsbezirk Konstanz vor dem für sämtliche Autobahnabschnitte in diesem zentral zuständigen Amtsgericht Konstanz verhandelt werden. War die A 864 anfangs ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, gabelt sich die Straße am Ende in Richtung Offenburg/Villingen und Freiburg/Donaueschingen. Aus diesem Grund wird die Geschwindigkeit mit Schildern von 120 über 100 auf 80 reduziert. Weil die Strecke bergab führt, lassen viele Fahrer ausrollen, was ihnen dann regelmäßig zum Verhängnis wird, weil häufig geblitzt wird. Dabei verwenden die Beamten unterschiedliche Messgeräte – von der Laserpistole Riegl FG 21P über die Laserpulslaufzeitmessung LIDAR bis zum Lasermessgerät PoliScanSpeed.


Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es lohnt sich, einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Sämtliche Messgeräte  und -verfahren lassen Raum für Fehler, vor allem bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Vor allem bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können Fehlzuordnungen auftreten.

Doch selbst bei einwandfreier Messung kann zumindest das Fahrverbot oft abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.


Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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