BAB-Schlaglöcher

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Für den Zustand der  Bundesautobahnen sind die Bundesländer verantwortlich: Wenn die Autobahn Schlaglöcher aufweist, muss das Bundesland diese rasch beseitigen oder zumindest vor den Gefahren warnen; andernfalls haftet es für die Schäden an Fahrzeugen. In einem  vom Landgericht Halle entschiedenen Fall war ein Autofahrer korrekt mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf der A 9 gefahren, als er über ein 10 cm tiefes Schlagloch fuhr und sein Fahrzeug beschädigte. Das Land Sachsen-Anhalt wurde zu Schadensersatz verurteilt (LG Halle, AZ: 4 0 774/11).


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