Wenn Schlaglöcher das Auto beschädigen

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Seit einiger Zeit muss man immer mehr den Eindruck haben, dass Straßen durch mangelnde Investitionen in die Infrastruktur in immer schlechterem Zustand sind. Vorhandene Schlaglöcher werden nicht ausgebessert, dafür aber durch die Last des Verkehrs immer größer. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann Schäden an Reifen, Felgen oder an den Stoßdämpfern verursachen, erhöht sich mit der Zeit immer mehr. Und wenn es dann schon zum Schaden gekommen ist, droht auch noch eine Höherstufung in der Versicherung.

Wer haftet dann, wenn Sie trotz vernünftiger Fahrweise irgendwann einem Schlagloch zum Opfer fallen?

In der Verantwortung steht der sog. Träger der Straßenbaulast. Kurz die Verwaltung.

Das sind je nach Straßentyp die Gemeinden, die Kreise oder das Land.

Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht für die Straßen, die in ihrer Verantwortung stehen.

Das jeweilige Straßenbauamt muss zum Beispiel im Blick haben, welche Straßen ein besonders hohes Verkehrsaufkommen haben, und wo ernstzunehmende Schäden sind.

Außerdem muss es langlebige und sichere Maßnahmen zur Ausbesserung der Straße treffen.

Provisorische Maßnahmen dürfen im Straßenverkehr keine Dauerlösung bilden.

Die Gerichte nehmen die Autofahrer aber mit teilweise kuriosen Begründungen auch in die Verantwortung. In Heidelberg wurde eine Klage abgewiesen, weil das Schlagloch in seiner Größe geradezu unübersehbar gewesen sei (LG Heidelberg, Urteil v. 07.04.2011).

Bei übertrieben schneller Fahrweise kommt oft eine hälftige Aufteilung des Schadens in Betracht (LG Aachen, Urteil v. 1.10.2015, 12 O 87/15).

Es kommt also wie immer auf den Einzelfall an. Die Verwaltung muss durch geeignete Maßnahmen, z. B. auch durch Warnschilder, Sicherheit auf den Straßen herstellen.

Und der Fahrer muss durch eine umsichtige Fahrweise seinen Teil zur Vermeidung des Schadens getan haben.

Ihre RSH Kanzlei

M. Habig

- Rechtsanwalt-



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