BAFA-Förderung für Elektroautos gestrichen – Was tun als betroffener Autokäufer?"

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Am Samstag, den 16. Dezember 2023, überraschte die Bundesregierung mit der Ankündigung, die BAFA-Förderung für Elektroautos bereits am nächsten Tag zu beenden. Dieser überraschende Schritt stellte viele Autokäufer vor finanzielle Probleme, doch es gibt teilweise Lösungen für dieses Dilemma.

Tesla und viele andere Autohersteller sind davon betroffen. Was also tun?

Hintergrund der BAFA-Förderung:

Die BAFA-Förderung, auch Umweltprämie genannt, ermöglichte Käufern von Elektroautos, auf Antrag einen Zuschuss vom Staat zu erhalten. Dieses Förderprogramm wurde bisher als Anreiz für den Kauf von E-Autos genutzt.

Überraschendes Ende und seine Folgen:

Die Entscheidung, die Förderung vorzeitig zu beenden, wurde mit Sparzwängen im Haushalt begründet. Viele Autokäufer, die von dieser Fördermöglichkeit profitieren wollten, waren über das kurzfristige Ende besorgt. Besonders herausfordernd war dies für diejenigen, die erst nach Bekanntgabe der Beendigung von der Förderung erfahren haben.

Entscheidende Rolle des Erstzulassungsdatums:

Für die Beantragung der Umweltprämie ist das Erstzulassungsdatum entscheidend. Personen, die am 16. Dezember von dem auslaufenden Förderprogramm erfahren haben, hatten aufgrund begrenzter Öffnungszeiten der Zulassungsstellen an Samstagen praktisch keine Chance mehr zu handeln.

Widerrufsrecht als Ausweg:

Verbraucher, die ihr Elektrofahrzeug im Rahmen eines Fernabsatzvertrages erworben haben, beispielsweise durch Onlinebestellung bei Autohersteller , können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Frist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt erst mit dem Erhalt der Ware. Ein Widerruf ist vor Auslieferung jederzeit möglich, und Autohersteller muss in diesem Fall die geleistete Anzahlung oder den gesamten Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Mögliche Lösungen und Entgegenkommen:

Die Autohersteller (insbesondere von E-Autos) könnte angesichts der drohenden Einbußen durch den Wegfall der Förderung eine Lösung anbieten, beispielsweise einen Ausgleich für die weggefallene Förderung oder andere Kompensationsmöglichkeiten. Es ist ratsam, jegliche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um mögliche spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Widerruf und Rückgabe von Fahrzeugpapieren:

Die Autohersteller nicht durch eine Gutschrift auf den Kaufpreis entgegenkommt, sollten betroffene Verbraucher ihren Widerruf erklären, wie es in den gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist. Fahrzeugpapiere, die bereits übergeben wurden, sollten nachweisbar an Adresse des Autoherstellers zurückgesendet werden, um den Widerruf zu dokumentieren.

In dieser unerwarteten Situation ist es wichtig, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen.

Natürlich ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen.

Für weitere rechtliche Fragen oder ähnliche Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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