Bahnstreik - Muss ​mein Arbeitgeber mich bezahlen, wenn ich auf Grund des Streiks nicht in die Arbeit kommen kann ?

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Nichts fährt mehr im öffentlichen Nah- und Fernverkehr - muss ich zur Arbeit kommen, wenn ich kein Auto habe und damit meinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann?

Im Falle eines Streiks ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich um eine alternative Transportmöglichkeit zu kümmern. Das BAG hat dies bereits 2018 entschieden und führt in seiner Entscheidung aus, dass Streiks in der Regel mindestens 24 Stunden vor Beginn angekündigt werden und der Arbeitnehmer somit ausreichend Zeit hat, sich um eine - wenn auch zeitaufwändigere oder kostenintensivere - Alternative zu bemühen. Das Gericht hält damit grundsätzlich an dem Rechtsgedanken fest, dass der Arbeitnehmer das sog. "Wegerisiko", d.h. den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte, selbst zu tragen hat und dieses nicht auf den Arbeitgeber abgewälzt werden kann.

Ich empfehle daher, sich zunächst mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und die Situation zu besprechen. Viele Arbeitgeber zeigen sich kulant und erlauben Ihnen beispielsweisefür die Dauer des Streiks, von zu Hause aus zu arbeiten.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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Foto(s): https://www.fr.de/wirtschaft/gdl-lokfuehrer-arbeitskampf-termin-deutschland-zug-ausfall-bahn-streik-zr-92758242.html

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