Bandscheibenvorfall nicht erkannt – Patientenanwalt erkämpft 22.000 Euro Schmerzensgeld für Patientin

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Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Die Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt hat für eine Patientin eine Entschädigung von 22.000 Euro erstritten. Die Patientin hatte einen Bandscheibenvorfall, der von den Ärzten nicht richtig erkannt wurde.


Der Vorfall

Die Patientin litt seit Wochen unter starken Schmerzen im Gesäß und Oberschenkel. Sie suchte schließlich die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Trotz ihrer starken Schmerzen und einer stationären Aufnahme für zwei Wochen wurden nur ein Röntgenbild der Lendenwirbelsäule und ein CT des Beckens gemacht. Ein MRT wurde nicht veranlasst, obwohl dies detaillierte Bilder hätte liefern können.

Die Schmerzen der Patientin besserten sich trotz Schmerzmedikationen nicht und sie konnte sich kaum noch bewegen. Dennoch führten die Ärzte keine weiteren Untersuchungen durch. Stattdessen wurde die Patientin in die Kurzzeitpflege verlegt, ohne dass die Ursache ihrer Schmerzen gefunden wurde.

In der Kurzzeitpflege nahm die Patientin ihr Schicksal selbst in die Hand und verlangte eine MRT-Untersuchung. Diese zeigte einen großvolumigen Bandscheibenvorfall. Erst nach dieser eigeninitiierten Untersuchung wurde sie in einem anderen Krankenhaus operiert.


Folgen für die Patientin

Die verspätete Diagnose und Behandlung hatten schwerwiegende Folgen für die Patientin. Sie litt unter starken Schmerzen, insbesondere im unteren Rücken und den Beinen. Zudem entwickelte sie ein Taubheitsgefühl in den Beinen, was ihre Mobilität weiter einschränkte. Die Patientin konnte kaum noch Treppen steigen und war auf die Hilfe von Dritten sowie einen Rollator angewiesen. Zahlreiche ReHa-Behandlungen waren notwendig, um ihre Beweglichkeit wiederherzustellen.

Neben den körperlichen Schmerzen entstanden auch finanzielle Belastungen durch Zuzahlungen und den Verlust der Fähigkeit, ihren Haushalt zu führen.


Der Vergleich

Unsere spezialisierten Patientenanwälte konnten für die Patientin eine Entschädigung in Höhe von 22.000 Euro im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs erzielen. Dieser Betrag hilft, die finanziellen Belastungen auszugleichen und die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung zu decken.


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Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt

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