Blinddarmentzündung übersehen – Anwalt bei Behandlungsfehler, Schmerzensgeld und Arzthaftung

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Blinddarmentzündung übersehen – Wenn ein vermeintlich harmloser Bauchschmerz zur Lebensgefahr wird

Bauchschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für eine Vorstellung in der Notaufnahme. Doch nicht jeder Schmerz ist harmlos – und nicht jede Fehleinschätzung bleibt folgenlos. 

In einem von uns begleiteten Fall führte eine übersehene Blinddarmentzündung zu einer lebensbedrohlichen Komplikation. Ein klassischer Fall der Arzthaftung mit Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.


Der Fall: Falsche Einschätzung in der Notaufnahme

Eine 28-jährige Patientin suchte mit starken Schmerzen im rechten Unterbauch, Übelkeit, Appetitlosigkeit und leichtem Fieber ein kommunales Krankenhaus auf. Trotz dieser typischen Symptome einer akuten Blinddarmentzündung wurde sie nur kurz untersucht. 

Es erfolgte ein unauffälliger Ultraschall, aber keine Laboruntersuchung, kein CT, keine chirurgische Rücksprache – stattdessen lautete die Diagnose: Magen-Darm-Infekt. Sie wurde mit Schmerzmitteln entlassen.

Nur 16 Stunden später wurde die Patientin mit einem Notarztwagen erneut ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: perforierte Appendizitis mit ausgedehnter Bauchfellentzündung. Eine Notoperation war unumgänglich. Die junge Frau lag mehrere Tage auf der Intensivstation, entwickelte Komplikationen und war insgesamt vier Wochen arbeitsunfähig.


Medizinrechtlich: Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen

Ein unabhängiges Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der ärztliche Standard in der Notaufnahme klar verfehlt wurde. Die Symptomkonstellation hätte zwingend weiter abgeklärt werden müssen. 

Die unterlassene Diagnostik führte direkt zur Perforation – ein vermeidbares Risiko. Es lag ein eindeutiger Behandlungsfehler vor, der zur Arzthaftung führte.


Unsere Kanzlei erwirkte erfolgreich Schmerzensgeld und Schadensersatz

Als Patientenanwälte mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht konnten wir für die Patientin ein fünfstelliges Schmerzensgeld durchsetzen. Zusätzlich wurden Schadensersatzansprüche geltend gemacht – für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und zukünftige medizinische Behandlungen.


Blinddarmentzündung nicht erkannt? Ihre Rechte als Patient

Als Fachanwälte für Medizinrecht und Patientenanwälte vertreten wir regelmäßig Betroffene, bei denen eine Blinddarmentzündung fehlerhaft behandelt wurde. Gerade bei vermeintlich einfachen Diagnosen ist eine sorgfältige ärztliche Abklärung entscheidend. 

Kommt es hier zu Behandlungsfehlern, haben Sie als Patient klare Rechte – auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Aufarbeitung des ärztlichen Fehlers. 

Die Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt steht dabei an Ihrer Seite!

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


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Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.


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Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

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Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


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Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



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Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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