Bankseitig gekündigte Immobiliendarlehen - Wenn Banken zu hohe Verzugszinsen berechnen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Fall aus der täglichen, ganz aktuellen Praxis der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner:

1.

Eine Sparkasse aus Norddeutschland hatte unserem Mandanten im Jahr 2012 verschiedene Baufinanzierungsdarlehen gekündigt, die der Finanzierung von 3 Objekten in seinem Privatvermögen dienten.

Unser Mandant hatte die fällig gestellten Darlehen nicht sofort an die Bank zurückgezahlt.

In der Folge hat die Bank gegenüber unserem Mandanten einen Verzugszins in Höhe von 5% oberhalb des Basiszinssatzes für einen Zeitraum von fast 2 Jahren berechnet.

Durch die Berechnung von Verzugszinsen in dieser Höhe hat die Bank klargestellt, dass sie den Mandanten nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB klassifiziert hat.

Unsere Kanzlei konnte aber bereits außergerichtlich erfolgreich argumentieren, dass unser Mandant vorliegend sehr wohl seine Immobilien als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB erworben und auch verwaltet hat.

Daher war der Mandant auch bei der Berechnung von Verzugszinsen auf seine gekündigten Baufinanzierungsdarlehen nach Grundsätzen des Verbraucherdarlehensrechts zu privilegieren.

Demnach musste der Mandant an Verzugszinsen statt 5% oberhalb des Basiszinssatzes richtigerweise nur 2,5% oberhalb des Basiszinssatzes zahlen.

Inklusive Nutzungsentschädigung erhielt der Mandant den gesamten geforderten Betrag von über € 27.000,-- zurück.

2.

Vorliegendes ist kein Einzelfall, sondern immer wieder anzutreffen.

Banken nehmen Berechnungen jeglicher Art gegenüber ihren Kunden zum Anlass, zu ihrem Vorteil abzurechnen.

Hier lohnt es sich, den Banken auf die Finger zu schauen und die Berechnungen durch eine spezialisierte Kanzlei, ggf. samt Sachverständigen, überprüfen zu lassen.

Insbesondere lohnt sich die Überprüfung der

  • Zinssatzanpassungen
  • Zinssätze bei Darlehensfortführung nach Ende der Festzinslaufzeit
  • berechneten Verzugszinsen
  • gezahlten oder zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanwalt Kurdum: „Erfahrungsgemäß können hier schnell rechnerische Abweichungen zulasten von Kunden in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstehen.“

Betroffene einer bankseitig ausgesprochenen Kündigung der Baufinanzierung sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten durch eine spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.

Seit dem Jahr 2002 und somit seit über 13 Jahren betreuen Dr. Späth & Partner erfolgreich geschädigte Kapitalanleger.

Wenn Sie mehr über Ihre Rechte als Geschädigter erfahren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail an kurdum@dr-spaeth.com mit der Angabe Ihres Namens, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und der von Ihnen gehaltenen Investition. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre Informationen vertraulich behandeln werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA


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