Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen 2025 wissen müssen!

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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Ziel ist es, digitale Inhalte und Produkte barrierefrei zu gestalten, damit alle Menschen – ob mit Behinderung, ältere Personen oder Menschen ohne digitale Erfahrung – gleichberechtigt am Wirtschaftsleben teilhaben können.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft:

  • Hersteller, Importeure und Händler von Produkten wie Smartphones, Notebooks, Zahlungsterminals, und anderen digitalen Geräten.
  • Dienstleister wie Banken, Telekommunikationsanbieter, E-Commerce-Unternehmen, Ticket- und Buchungsplattformen.
  • Webseiten, Apps und digitale Plattformen, die sich an Verbraucher richten.


Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind nicht verpflichtet, die neuen Anforderungen umzusetzen.

 Was müssen Unternehmen tun?

 Digitale Barrierefreiheit sicherstellen:

  • Webseiten und Apps müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
  • Inhalte wie Bilder benötigen Alt-Texte, und Videos müssen mit Untertiteln ausgestattet sein.
  • Navigation und Bedienung müssen auch ohne Maus, z. B. über Tastatur, möglich sein.


Produkte barrierefrei gestalten:

  • Geräte wie Smartphones oder Zahlungsterminals müssen gut lesbare Schriftgrößen, anpassbare Kontraste und alternative Steuerungsoptionen bieten.
  • Alle Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen leicht verständlich und barrierefrei verfügbar sein.


Kennzeichnung & CE-Zeichen:

  • Produkte dürfen erst in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sind.


Es drohen Sanktionen bei Verstößen.


Warum jetzt handeln?

Die Anforderungen sind komplex und betreffen viele verschiedene Bereiche – von der Produktentwicklung über das Marketing bis hin zu rechtlichen Vorgaben. Wer sich frühzeitig vorbereitet, minimiert Risiken und vermeidet unnötige Kosten.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des BFSG erfüllt. Kanzlei Ehmer steht Ihnen bei der Umsetzung sehr gerne zur Verfügung – Vereinbaren Sie einfach als Unternehmer bzw. Unternehmen einen Termin auf der Kanzleiwebseite zur ausführlichen Online Erstberatung. 


Ihre Kanzlei Ehmer! www.kanzleiehmer.de




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