Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Neue Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen
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Barrierefreiheit ist kein "Nice-to-have" mehr – sie ist Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat der Gesetzgeber einen Meilenstein gesetzt: Produkte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – und das nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten Wirtschaftsleben. Doch wen betrifft das Gesetz eigentlich genau? Welche Anforderungen stellt es? Und was droht bei Verstößen?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des europäischen European Accessibility Act (EAA). Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können – auch digital. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft.
Wen betrifft das BFSG?
Vor allem Wirtschaftsakteure im Bereich digitaler Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählen u. a.:
Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte wie Computer, Smartphones, Bankautomaten oder E-Book-Reader
Dienstleister, etwa im Onlinehandel, im Bankwesen oder bei Fahrkartenautomaten
Betreiber von Webseiten und Apps, sofern sie Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigte und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten.

Welche Anforderungen gelten?
Das Gesetz fordert keine völlige Individualisierung jeder Dienstleistung, sondern die Einhaltung technischer Standards, die Barrieren abbauen. Zu den Anforderungen zählen:
Zugänglichkeit digitaler Inhalte, etwa durch klare Navigation, alternative Textformate und Tastaturbedienbarkeit
Nutzung einfacher Sprache
Kompatibilität mit Hilfstechnologien, z. B. Screenreader
Information über Barrierefreiheit in einer klaren, verständlichen Form
Wichtig: Auch Verpackung, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in barrierefreier Form verfügbar sein.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden dürfen Produkte vom Markt nehmen und Dienstleistungen untersagen. Zudem können Verbände und Einzelpersonen auf Einhaltung klagen – die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben ist also auch zivilrechtlich durchsetzbar.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Das BFSG sieht bestimmte Übergangsregelungen bis 2030 vor, z. B. für bereits bestehende Selbstbedienungsterminals. Dennoch: Wer jetzt handelt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil.

Rechtstipp: Frühzeitig handeln lohnt sich
Auch wenn viele Vorgaben erst ab Juni 2025 verbindlich werden – die Umsetzung technischer Standards braucht Zeit. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, und planen Sie notwendige Anpassungen ein. Gerade im Onlinebereich sind barrierefreie Strukturen oft schon mit einfachen Mitteln umsetzbar – und verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle.
Sie brauchen Unterstützung?
Wir prüfen gerne, ob und in welchem Umfang Sie vom BFSG betroffen sind und welche konkreten Schritte Sie zur Umsetzung ergreifen sollten – rechtssicher und praxisnah.

Wie können wir helfen?
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