Bauliche Veränderungen an der Mietsache / Risiken für Mieter

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Die Wohnung soll gerade in Zeiten von Home-Office und social distancing ein schöner Ort sein.

Wenn Sie als Mieter in der Wohnung Veränderungen und oder Verschönerungen vornehmen, ist dies eventuell mit einem gewissen Risiko für Sie verbunden. Im Falle eines Auszugs stellt sich dann nämlich die Frage, was passiert mit den vorgenommenen Veränderungen. Gesetzlich oder vertraglich könnten Sie nämlich dazu verpflichtet sein, sämtliche vorgenommenen Veränderungen vollständig wieder zu beseitigen, um die Wohnung in den Übernahmezustand bei Einzug zurückzuversetzen. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass der Vermieter der Veränderung zugestimmt hat (BGH, Beschluss vom 12.01.00, XII ZR 37/98).

 Bei einer farblich gestrichenen Wand ist das ja vielleicht kein Problem. Schwieriger wird es schon bei veränderten Bodenbelägen, Jalousien oder Einbauschränken.

Was sind überhaupt bauliche Veränderungen?

Im Unterschied zur Instandhaltung sind bauliche Veränderungen solche, die das Aussehen der Räume dauerhaft verändern.

Wandfarbe ist hier nicht gemeint aber z.B. Wandgestaltung durch Anbringen von Maueroptik, Putz oder Holzoptik. Dies kann die Wand oder sogar die Statik verändern.

Normale Bilder anbringen ist erlaubt. Löcher bohren in die Außenwände und das Anbringen von schweren Gegenständen wie Sonnensegel, Markise oder ein Terrassensichtschutz sind bauliche Veränderungen.

Beim Anbringen von Steckdosen sind die Gerichte in ihrer Rechtsprechung nicht einheitlich. 

Die Aufstellung eines Pavillons im Garten verändert das äußere Erscheinungsbild einer Wohnung und bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Welche baulichen Veränderungen sind überhaupt erlaubt?

Eine Zustimmung des Vermieters sollte immer aktiv vom Mieter eingeholt werden. Eine vermutete Zustimmung des Vermieters durch jahrelange Duldung oder bloßes Schweigen des Vermieters wurde in der Rechtsprechung bereits abgelehnt.

Eine Übernahmevereinbarung mit dem Nachmieter oder Vermieter bietet manchmal eine Möglichkeit sogar zu profitieren.

Welche Verpflichtungen legt Ihnen ihr Mietvertrag auf und wie ist die Rechtslage in Ihrem persönlichen Fall? Klarheit hierüber kann Ihnen Zeit, Nerven und vor allem Kosten sparen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Regelungen Ihres Mietvertrages und der Durchsetzung der geplanten Veränderungen.

Foto(s): pixabay


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