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BaumgartenBrandt Klage

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Die Kanzlei BaumgartenBrandt reicht derzeit für eine Vielzahl von Mandanten Anspruchsbegründungen (Klagen) nach Mahnbescheiden ein. Aus ganz Deutschland erreichen uns Anfragen von Beklagten, die nun mit einer BaumgartenBrandt Klage konfrontiert sind.

1. Vorgeschehen zur Klage

Der Ablauf ist dabei oftmals sehr ähnlich gewesen. Die Anschlussinhaber erhielten zunächst eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt. Diese datierte zumeist auf Fälle aus dem Jahr 2010. Die angeschriebenen Anschlussinhaber haben daraufhin eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die weiteren Schreiben ignoriert. Nach ein bis zwei weiteren Mahnschreiben folgte dann November oder Dezember ein Mahnbescheid. Diesem wurde dann von den Abgemahnten widersprochen, worauf eine längere Zeit kein Kontakt mehr erfolgte und dann erhielt der Anschlussinhaber eine sogenannte „Abgabenachricht“ vom zentralen Mahngericht. In dieser war festgehalten, dass die „Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens nunmehr vorliegen“ und das die Angelegenheit an das jeweils örtlich zuständige Amtsgericht abgegeben worden ist. Einige Monate später folgte dann die Anspruchsbegründung vom Gericht.

2. Höhe der Forderung in der BaumgartenBrandt Klage

Zumindest in einigen uns vorliegenden Klageverfahren betrugen die geltend gemachten Kosten knapp unter 1000 €, namentlich 555,60 € Anwaltskosten sowie mindestens 400 € Schadensersatz.

3. Verjährung der Ansprüche

Einer der häufigsten in unserer Beratung gestellten Fragen ist, ob die Forderung nicht endlich verjährt sei. Schließlich sei im Internet immer davon gesprochen worden, dass die Angelegenheit „in drei Jahren verjährt sei“. Richtigerweise ist allerdings zu differenzieren. Bei den Anwaltskosten ist eine dreijährige Verjährung tatsächlich die überwiegende Ansicht der Gerichte, beim Schadensersatzanspruch wird jedoch zumindest von der weit überwiegenden Anzahl der Gerichte von einer zehnjährigen Verjährung ausgegangen. Ob die Anwaltskosten im einzelnen Fall verjährt sind, muss also individuell geprüft werden. Ferner handelt es sich bei der Verjährung um eine Einrede, die im Gerichtsverfahren auch formell erhoben werden muss.

4. Rechtslage im Filesharing

Weiterhin werden wir häufig gefragt, ob die Gerichte sich mit solchen Klagen überhaupt befassen wollen und ob es nicht aufgrund der Gesetzesänderungen „verboten sei“, solch hohe Forderung geltend zu machen. Die Gerichte prüfen selbstverständlich jeden einzelnen Fall sorgfältig, mithin ist darauf hinzuweisen, dass die nun in den meisten Anspruchsbegründungen geltend gemachte Summe weit unter den Summen steht, die in der Abmahnung oder in vorherigen Mahnschreiben angedroht wurden. Pauschal zu behaupten, dass die in den BaumgartenBrandt Klagen geltend gemachten Summen abwegig sein, ist daher kaum erfolgsversprechend. Richtig ist allerdings, dass der BGH in seinen drei Entscheidungen (Sommer unseres Lebens, Morpheus und Bearshare) die Verteidigungsposition für Anschlussinhaber, die die Rechtsverletzung nicht begangen haben, erheblich verbessert hat.

5. Erfolgsaussichten der BaumgartenBrandt Klage

Allgemein kann festgehalten werden, dass die nun jüngst begonnene Klagewelle besser vorbereitet und aufbereitet scheint, als die letzte. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte haben in einigen Fällen eine vergleichsweise Einigung gesucht, konnten aber in über einem guten Dutzend Verfahren für unsere Mandanten die eingeklagten Summe erfolgreich abwehren. Die gewonnenen Verfahren setzen sich zusammen aus Urteilen und Klagerücknahmen. Die Kosten mussten natürlich die Kläger komplett tragen. Die Urteile stammten aus Hamburg, Frankfurt, Leipzig, München und Hannover, um nur einige zu nennen.

Ob es uns auch gelingt, in dieser Klagewelle entsprechend viele positive Entscheidungen für unsere Mandanten zu erreichen, bleibt noch abzuwarten. Erst wenn wir der Auffassung sind, dass eine BaumgartenBrandt Klage in dem speziellen Fall nicht oder nur unter erheblichen Risiken abzuwehren ist, werden wir eine vergleichsweise Regelung diskutieren.

Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet, sprechen Sie uns kurzfristig an, wenn Sie eine Klage bzw. Anspruchsbegründung erhalten haben. Wir helfen Ihnen gern.


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