Bayerische Landesbank - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

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Wollen Sie auch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren, aber haben einen alten Darlehensvertrag mit der BayernLB? Dann sollten Sie diesen auf Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüfen lassen, um den Vertrag möglicherweise auch noch nach Jahren vorzeitig aufzulösen ohne eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Falsche Widerrufsbelehrung bei der BayernLB?

Der Verbraucher sollte seinen alten Kreditvertrag samt Widerrufsbelehrung auf Fehler überprüfen lassen.

Für Verbraucherdarlehensverträge ist das Widerrufsrecht in §§ 495 in Verbindung mit 355 BGB geregelt. § 355 Abs. 2 BGB legt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags fest. Wenn jedoch die von der Bayerischen Landesbank verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, so konnte die 14-tägige Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nie zu laufen beginnen. Der Kreditnehmer kann also noch Jahre nach dem Vertragsschluss von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen mit der Folge, dass der ursprüngliche Darlehensvertrag rückabgewickelt wird. Durch das „Rückgewährschuldverhältnis“ entstehen finanzielle Vorteile. Der Verbraucher erhält die gezahlten – gegebenenfalls überhöhten – Zinsen zurück und muss stattdessen lediglich die marktüblichen Zinsen zahlen, die weitaus geringer sind.

Wenn die Vertragsbindung auf diese Weise gelöst wird, darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) geltend machen. Diese kann sehr hoch sein und muss im Rahmen der Kündigung des Kreditvertrages von dem Verbraucher an die Bank geleistet werden.

Voraussetzungen für einen Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Bei der Kündigung des Darlehensvertrages muss der Darlehensnehmer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, durch welche sich die Banken finanziell abgesichert haben. Abgesehen von der falschen Widerrufsbelehrung, entfällt die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nur, wenn der Vertrag nach dem 01. November 2002 geschlossen wurde, da zu diesem Zeitpunkt das Widerrufsrecht gesetzlich geändert wurde. Zudem muss der Vertrag zwischen der Bank und Ihnen als Verbraucher abgeschlossen worden sein, da nur dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Wie kommt es zu Fehlern in der Widerrufsbelehrung?

Durch die Personalisierung der gesetzlichen Vorgaben haben sich teilweise gravierende Fehler in die Widerrufsbelehrungen eingeschlichen. Wenn der Darlehensgeber den Darlehensnehmer nicht für ihn hinreichend und verständlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat, liegt ein Fehler vor, der zu einem Widerruf berechtigt, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht werden kann.

In den Widerrufsbelehrungen der Bayerischen Landesbank finden sich teilweise gravierende Fehler. Um dem Deutlichkeitsgebot gerecht zu werden, muss die Widerrufsbelehrung den Verbraucher nicht nur inhaltlich ausreichend über seine Rechte informieren, sondern auch in einer ausreichend großen Schrift abgefasst sein und der Text muss untergliedert sein. Häufig übergeht der Darlehensgeber das Deutlichkeitsgebot.

Fehler wie diese können auch bei der Sparda Bank Hessen, Sparkasse Wetzlar, Haspa, Sparkasse Koblenz, Frankfurter Volksbank, Liga Bank, Dortmunder Volksbank oder der Sparda-Bank Münster vorkommen.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden hat schon über 20.000 Widerrufsbelehrungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Wenn auch Sie Ihre Belehrung von unseren spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen lassen wollen, sollten Sie unsere kostenlose Vorprüfung in Anspruch nehmen. Füllen Sie dafür den Mandantenfragebogen auf unserer Website www.wvr-law.de aus und lassen uns Ihren Vertrag zukommen. Wir werden diesen innerhalb von 24 Stunden prüfen und uns sodann telefonisch bei Ihnen melden. Ihre Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.


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