BBBank Karlsruhe – Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen und vom Zinsniveau profitieren!

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Noch bis 21. Juni – BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg aus alten Verträgen der BBBank Karlsruhe durch Widerruf möglich!

Kreditinstitute, wie die BBBank, sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dazu ist eine schriftliche Widerrufsbelehrung auszuhändigen, die umfassend und eindeutig gestaltet sein soll. Vielfach wurde jedoch bereits gerichtlich festgestellt, dass Belehrungstexte nicht den vom Gesetzgeber festgesetzten Anforderungen entsprechen. Zahlreiche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, werden bemängelt. Konsequenz vermehrt auftretender Fehler ist die Ungültigkeit von Belehrungen.

Für Darlehensnehmer eröffnet sich aufgrund dieser Rechtsprechung die Möglichkeit, ihr seit Jahren laufendes Immobiliendarlehen zu widerrufen. Denn wird eine Widerrufsbelehrung für ungültig erklärt, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Ein Ausstieg aus dem Vertrag durch Widerruf ist damit noch heute möglich und die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen.

Da die europäische Nullzinspolitik aktuell Zinssätze an den Geldmärkten ermöglicht, von denen man vor ein paar Jahren nicht zu träumen wagte, könnte der Zeitpunkt für eine Umschuldung kaum günstiger sein. Darlehensnehmer, die ihren Vertrag erfolgreich widerrufen, können tausende Euro an Zinsen sparen.

Ewiges“ Widerrufsrecht abgeschafft – Darlehensnehmern bleibt Zeit bis zum 21. Juni!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den entsprechenden Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die offenbar zum Erfolg führte. Für Kreditinstitute, wie die BBBank, war das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht mit erheblicher finanzieller Unsicherheit verbunden, weil nicht abschätzbar war, wie viele Verbraucher noch widerrufen würden. Die Rechtsänderung bedeutet gleichzeitig eine gravierende und letztlich nicht gerechtfertigte Beschneidung von Verbraucherrechten.

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Auch die BBBank verwendete Belehrungen, die zahlreiche Fehler enthalten. Ein Widerruf kann bei schneller Konsultation unserer Experten noch klappen. Im Folgenden werden einige typische Fehler dargestellt, die in den Belehrungen der BBBAnk enthalten sind. Sollten Sie diese in Ihren Unterlagen finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Unklare Erläuterungen zum Fristbeginn in Formularen der BBBank Karlsruhe

In den Formularen heißt es: „Der Lauf der Frist für der Widerruf beginnt einen Tag, nachdem Ihnen die Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.“ Der nicht rechtskundige Darlehensnehmer könnte aus dieser Formulierung schließen, dass die Frist zum Widerruf am Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt. Die Formulierung ist nicht eindeutig. Richtigerweise beginnt die Frist für den Widerruf jedoch erst am auf den Tag des Erhalts der Vertragsunterlagen folgenden Tag. Die Formulierung gerät in Konflikt mit dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot.

Falscher Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts in Formularen der BBBank

In den Formularen der BBBank heißt es: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“ Das entspricht aber nicht der Rechtslage. Der Satz spiegelt eine Regelung aus § 312 BGB a.F. wieder, der aber bei einem Immobiliendarlehensvertrag keine Anwendung findet. Insofern kann die Formulierung keine Gültigkeit haben. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist sehr zweifelhaft.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den erfolgreichen und fristgerechten Widerruf

Ein Widerruf erfordert eine umfassende und professionelle Aufarbeitung der individuellen Vertragsunterlagen. Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit - und Kapitalmarktrechts zurück und sind zuversichtlich, Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Ausstieg aus Ihrem unattraktiven Vertrag ermöglichen zu können. Wir legen unseren Fokus auf eine individuelle Mandantenbetreuung. Vielen Darlehensnehmern haben wir dadurch bereits einen unkomplizierten Ausstieg aus Ihrem lästigen Vertragsverhältnis ermöglichen können.

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