bc connect – Betrug mit Scheingewinnen? Was können Anleger tun?

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Am Freitag hat sich eine besorgte Anlegerin bei uns gemeldet, die der bc connect GmbH ein Nachrangdarlehen gewährt hat und aufgrund der jüngsten – dramatischen -  Entwicklungen um die Rückzahlung bangt. Schnell konnten wir recherchieren, dass es sich um einen großen Anlageskandal handeln könnte. Folgende Informationen lassen sich bislang zusammen tragen:

  • Laut  verschiedener Medienberichte soll sich der Geschäftsführer der bc connect GmbH seit dem 12.10.2021 in Untersuchungshaft befinden (es gilt zu beachten, dass natürlich noch die Unschuldsvermutung gilt). Die Staatsanwaltschaft Zwickau soll Ermittlungen u.a. wegen Kapitalanlagebetruges führen. Hausdurchsuchungen soll es ebenfalls gegeben haben. Einiges deutet darauf hin, dass ein Schneeballsystem vorliegen könnte und an die Anleger bislang nur das Geld anderer Anleger für Zinsen ausgezahlt wurde.
  • Die Staatsanwaltschaft soll laut verschiedener Medienberichte einen Kontenarrest gegen die bc connect GmbH ausgebracht und auf diese Weise mehrere Millionen Euro gesichert haben. Dies könnte die baldige Insolvenz des Unternehmens zur Folge haben.
  • Am 20. Oktober wurde in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler aus Chemnitz angeordnet.
  • Am 22. Oktober teilte die BaFin mit, dass sie wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte gegen die bc connect GmbH ermittelt. Hintergrund ist, dass Nachrangdarlehen ohne die notwendige Erlaubnis nach dem KWG angeboten worden sein könnten.
  • Der Vertrieb der Nachrangdarlehen fand unter Umständen ohne die nötige Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO statt. 

Nach unserer ersten Einschätzung sollten betroffene Anleger kurzfristig Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Nach unserer ersten Einschätzung sollten folgende Handlungsmöglichkeiten geprüft werden:

1. Vertretung im Strafverfahren mit der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen im Hinblick auf die arretierten Vermögenswerte des Unternehmens,

2.  mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler

3. Forderungsanmeldungen in dem zu erwartenden Insolvenzverfahren der bc connect,

4. Prüfung des Risikos von Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters gegen die Anleger im Hinblick auf zurückgezahlte Darlehen, Zinsen und/oder Provisionszahlungen.

Unser Team von mzs Rechtsanwälte rund um den erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede steht betroffenen Anlegern ab sofort gerne für eine schnelle Ersteinschätzung der Handlungsmöglichkeiten zu Verfügung.  Anleger können sich telefonisch (0211-69002-68) oder per E-Mail an info@mzs-recht.de wenden und erhalten weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen und den Kosten der Erstprüfung.

mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2021 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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