BD&E Rechtsanwälte mahnen aktuell weiterhin für Benjamin Schuler ab
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1. Haben Sie Post von BD&E erhalten?
Unserer Kanzlei liegt derzeit erneut eine Abmahnung von Benjamin Schuler vor. Seit einiger Zeit mahnt Herr Schuler durch die in Düsseldorf ansässigen BD&E Rechtsanwälte Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen ab. Aktuell bearbeiten wir eine Abmahnung wegen der unbefugten Verwendung eines Produktfotos (Motiv: Trinkglas) in einer privaten eBay-Auktion. Herr Schuler soll dieses Bild als Fotograf selbst aufgenommen und daher die Urheberrechte innehaben.
2. Was wird gefordert?
Herr Schuler verlangt aufgrund des angeblichen Urheberrechtsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese beinhaltet in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällige, von Herrn Schuler nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfalle vom zuständigen Landgericht auf Billigkeit zu überprüfende und von dem abgemahnten Verkäufer zu zahlende Vertragsstrafe von mindestens 6.000 Euro.
Weiterhin fordert BD&E für Herrn Schuler die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro inkl. MwSt. bei einem Streitwert von 12.400 Euro sowie Schadensersatz im Rahmen eines Einigungsvorschlags in Höhe von zunächst 450,00 Euro. Im Falle einer Nichteinigung werden noch Ansprüche auf Auskunft und die Anerkennung der grundsätzlichen Verpflichtung zum Schadensersatz geltend gemacht.
Die außergerichtliche Bearbeitung dieser Abmahnung können wir Ihnen u. U. deutlich günstiger anbieten.
Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung droht die Durchsetzung der Unterlassungsforderung per einstweiliger Verfügung oder Klage, was mit weiteren Gebühren und Kosten verbunden ist.
3. Wie sollen Sie reagieren?
Wir gehen davon aus, dass Sie ebenfalls eine vergleichbare Abmahnung von BD&E Rechtsanwälte erhalten haben. Auch wenn es einfach und naheliegend erscheint, die bereits vorbereitete Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um die Angelegenheit schnell zu erledigen, sollten Sie – schon in Anbetracht der viele Jahre lang und mehrere Male drohenden Vertragsstrafe von jeweils 6.000 Euro – große Vorsicht walten lassen. Ist Ihnen bewusst, dass Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay u. U. für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst wenn Sie dies vorher nicht veranlasst haben? Rufen Sie uns an, bevor Ihre Situation schlimmer wird und Sie möglicherweise eine für Sie ungünstige, über 30 Jahre unkündbare Unterlassungserklärung abgeben.
Sie können uns anrufen oder Ihre Unterlagen bequem per E-Mail, Fax oder Post (s. unsere Kontaktdaten rechts) zusenden. Wir sind bundesweit und sogar international für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenfrei. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehören auch das Wettbewerbsrecht sowie gewerbliche Bezüge des Urheberrechts), die in über 12 Jahren zahlreiche Verfahren geführt haben. Nutzen Sie unsere Erfahrung!
4. Unsere Empfehlung:
Als erste Maßnahme sollten Sie folgende Tipps beherzigen, um Ihre Situation nicht möglicherweise unabsichtlich zu verschlimmern:
- Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen an die Gegenseite ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung!
- Rufen Sie auch nicht die Gegenseite oder deren Anwalt an. Dies kann bereits Anwaltskosten auslösen!
- Erteilen Sie zunächst keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.
- Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen unserer Fachanwälte beraten.
5. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?
Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als der Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. In unserer Kanzlei werden fast ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet, wozu auch das Urheberrecht in seinen gewerblichen Bezügen gehört. Gerade im Urheberrecht haben wir viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert.
Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Online-Shop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.
Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
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