Veröffentlicht von:

Beabsichtigen Sie ein Haus zu bauen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Unter Baujuristen gilt das geflügelte Wort: „Die meisten Fehler werden bei Vertragsabschluss gemacht."

Diese Erfahrungen wurden aktuell durch eine Studie bestätigt, die vom Institut Privater Bauherren herausgegeben worden ist. Danach weisen 97 % aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, gravierende Mängel auf.

Seine Ursache hat dieser Erfahrungssatz im Wesentlichen darin, dass der Käufer sich in erster Linie mit der Gestaltung und Ausstattung „seines Hauses" und der Finanzierbarkeit beschäftigt. Der Abschluss des Vertrages wird häufig nur als Formalie angesehen, zumal der Käufer davon ausgeht, mit einem vertrauenswürdigen Partner zu verhandeln. Selbst wenn es sich bei dem Verkäufer bzw. Werkunternehmer um ein seriöses Unternehmen handelt, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die einzelnen Klauseln des in der Regel vom Werkunternehmer vorbereiteten Vertrages in erster Linie für ihn günstige Regelungen beinhalten.

Von ganz entscheidender Bedeutung ist dabei der Zahlungsplan, also die Regelung der Voraussetzungen, unter denen die einzelnen Raten fällig werden. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Abschlagszahlungen erst zu erbringen sind, wenn entsprechende Leistungen erbracht wurden.

Zahlreiche Verträge enthalten auch keine Regelung über einen ausreichenden Sicherheitseinbehalt, der erst dann auszuzahlen ist, wenn alle bei der Abnahme festgestellten Mängel behoben sind.

Fazit: Jeder, der den Kauf oder den Bau eines Hauses beabsichtigt, sollte daher vor Vertragsabschluss den Inhalt des Vertrages durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht überprüfen lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten belaufen sich abhängig vom Umfang des Vertrages auf ca. 250,00 € bis 600,00 €, also im Verhältnis zum Investitionsaufwand ein verschwindend geringer Betrag.

H.-Jürgen Klaps                                                         A. Hammelstein

Rechtsanwalt und Fachanwalt                               Rechtsanwalt

für Bau- und Architektenrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von steuerwerk PartG mbB

Beiträge zum Thema