Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Haus – neue Rechtsprechung

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Denkmalschutz spielt im Rahmen von verwaltungsrechtlichen Klagen immer wieder eine große Rolle. Neben baurechtlichen Genehmigungen bedarf es bei denkmalgeschützten Gebäuden auch einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Denkmalschutz wird in der Regel durch kommunale Satzungen konkretisiert. Ob eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird bestimmt sich dann nach den Regelungen der Satzung.


Mit der Frage, wie sich das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) auf die Abwägung im Rahmen der Genehmigungserteilung auswirkt hatt kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu entscheiden.


Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus. Die Stadt hat die Gegend durch eine Denkmalschutzsatzung vor der Verunstaltung des äußeren Erscheinungsbildes geschützt.


Der Klägerin wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Photovoltaikanlage auf dem Satteldach versagt. Die Module seien deutliche sichtbar und verunstalten das Erscheinungsbild. Zudem sind Teile der Module genehmigt worden, andere Energiequellen sind zudem möglich.


Das Gericht hat der Klage mit Urteil vom 30.11.2023 (Az. 28 K 8865/22) stattgegeben.


Es bestehe ein Anspruch auf die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen das öffentliche Interesse nicht überwiegt. Dabei habe allerdings der Ausbau erneuerbarer Energien einen Vorrang in der Schutzgüterabwägung.


Die Entscheidung ist jedenfalls bemerkenswert. Die Belange des EEG sind folglich künftig in die Güterabwägung mit heranzuziehen. Ob damit der Denkmalschutz in jedem Falle zurückzutreten hat, dürfte sich zeigen, denn die Ablehnung einer Genehmigung ist in jedem Einzelfall zu begründen und je na Begründung müssen die abgewogenen Belange vom Gericht überprüft werden.

Foto(s): Janus Galka


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema